Gericht bestätigt Urteil: Acht Jahre Haft für Missbrauchstäter
Bonn - Das Bonner Landgericht hat in einem zweiten Verfahren einen 41-Jährigen wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu acht Jahren Haft sowie Sicherungsverwahrung verurteilt.

Das teilte eine Gerichtssprecherin am Montag mit. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das erste Bonner Urteil, das im September 2020 neuneinhalb Jahre Haft vorgesehen hatte, aufgehoben und zur Neuverhandlung zurückgeschickt. Die Richter in Karlsruhe hatten Zweifel, ob das Strafmaß angesichts der anschließenden Sicherungsverwahrung zu hoch ausgefallen war.
Der Mann hatte im Jahr 2017 einer befreundeten Familie in Wuppertal, die mit der Erziehung ihrer sieben Kinder überfordert gewesen war, angeboten, sich um ihren Zehnjährigen zu kümmern.
Er lud das Kind zu sich ein, ging mit ihm ins Kino oder ins Schwimmbad und schlief mit ihm in einem Bett. Anderthalb Jahre wurde der Junge missbraucht, bis er sich im Dezember 2019 seiner ältesten Schwester anvertraute.
Im Laufe des Verfahrens hatte der Mann die Vorwürfe grundsätzlich eingeräumt.
Auch im zweiten Prozess bestätigte nun ein Gutachter erneut die Gefährlichkeit des 41-Jährigen. Im Jahr 2011 hatte ihn bereits das Landgericht Freiburg wegen mehr als 300 Missbrauchsfällen zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt.
Titelfoto: Thomas Banneyer/dpa