Innenminister Reul warnt zu Halloween: "Seien Sie gruselig, aber beachten Sie Recht und Gesetz!"

Düsseldorf - Auch an Halloween versteht die Polizei bei manchen Dingen keinen Spaß. Wer zum Kostüm eine echt aussehende Pistole mitnimmt, macht sich strafbar.

Mit Plastikäxten und Gruselmasken ist man auf der sicheren Seite, erklärt Herbert Reul. (Symbolbild)
Mit Plastikäxten und Gruselmasken ist man auf der sicheren Seite, erklärt Herbert Reul. (Symbolbild)  © Uli Deck/dpa

Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (70, CDU) warnt davor, an Halloween (31. Oktober) mit echt aussehenden Schusswaffen loszuziehen. Dann dürfe man sich über Ärger mit der Polizei nicht wundern.

"Über Geschmack lässt sich ja bekanntlich nicht streiten - auch nicht an Halloween. Und so ist gegen Gruselmasken, Plastikäxte und Gummidolche sicher nichts einzuwenden", sagte Reul der Deutschen Presse-Agentur.

"Wer aber glaubt, sich mit täuschend echt aussehenden Schusswaffen auf den Weg machen zu müssen, darf sich über Polizeikontrollen und eine Anzeige nicht wundern", so der Minister weiter. Denn: Das Waffengesetz verbiete das Mitnehmen von sogenannten "Anscheinswaffen".

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Ganz konkret bedeutet das, dass die Kostüm-Waffe deutlich als solche erkennbar sein muss. Das geht beispielsweise, wenn sie 50 Prozent größer oder kleiner als eine echte ist, neonfarbene Elemente enthält oder eben bei historischen Waffennachbildungen, die so nicht mehr geführt werden.

Reuls Rat: "Haben Sie Spaß, seien Sie gruselig, aber beachten Sie Recht und Gesetz." Ansonsten droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.

Titelfoto: Uli Deck/dpa

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