Nach 1073 Tagen: NRW lässt Corona-Schutzverordnung auslaufen - das gilt ab 1. März

Düsseldorf - Nordrhein-Westfalen lässt die Corona-Schutzverordnung Ende Februar ohne erneute Verlängerung auslaufen - damit entfallen auch die letzten vom Land vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen gegen die Pandemie.

Vom 1. März an sind in NRW nur noch wenige Schutzmaßnahmen nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz zu beachten.
Vom 1. März an sind in NRW nur noch wenige Schutzmaßnahmen nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz zu beachten.  © Federico Gambarini/dpa

Das teilte das NRW-Gesundheitsministerium am Samstag in Düsseldorf mit. Vom 1. März an seien somit nur noch wenige Schutzmaßnahmen nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz zu beachten.

Konkret bedeute der Schritt etwa, dass das Land auf Maskenpflichten für Beschäftigte in Arztpraxen verzichte, führte das Ministerium aus. Auf Bundesebene war bereits ähnliches entschieden worden.

Die in wenigen Bereichen verbliebenen landesrechtlichen Regelungen für positiv Getestete entfielen ebenfalls, hieß es in der Mitteilung.

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Auch die speziellen Regelungen, die in NRW für Pflegeheime und Eingliederungshilfeeinrichtungen in einer besonderen Allgemeinverfügung geregelt waren, sollen nicht verlängert werden.

Somit verbleibe vom 1. März an alleine eine Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen, erläuterte das Gesundheitsministerium. Das ergebe sich dann aus dem Bundesinfektionsschutzgesetz.

Nach Rechnung des Ministeriums findet die Corona-Schutzverordnung - die über lange Zeit maßgeblich das Leben der Menschen im Bundesland bestimmt hatte - nach exakt 1073 Tagen ihr Ende.

Titelfoto: Federico Gambarini/dpa

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