Nach tödlichem Angriff auf CSD-Event in Münster: Neue Details zum Tatverdächtigen
Münster - Der Tatverdächtige im Fall des tödlichen Angriffs auf einen 25-Jährigen bei einer Christopher-Street-Day-Versammlung in Münster ist wegen Körperverletzung vorbestraft.
Oberstaatsanwalt Dirk Ollech sagte der Deutschen Presse-Agentur am Sonntag, dass der 20-Jährige in der Vergangenheit wegen mehrerer Körperverletzungsdelikte verurteilt worden sei.
Der Mann war am Samstag - rund eine Woche nach der Gewalttat in Münster - in Untersuchungshaft gekommen. Der Haftrichter verhängte die U-Haft wegen des Verdachts der Körperverletzung mit Todesfolge. Ein Grund für diese Entscheidung sei Wiederholungsgefahr gewesen, schilderte Ollech. Die "Bild" hatte zuerst über die Vorstrafen berichtet.
Der 20-Jährige soll bei der CSD-Versammlung in Münster am 27. August mehrere Frauen unter anderem mit den Worten "lesbische Hure" beschimpft und bedroht haben.
Als der 25-Jährige ihn bat, die Beleidigungen zu unterlassen, schlug der mutmaßliche Täter den Ermittlungen zufolge unvermittelt mindestens einmal mit der Faust zu.
Der 25-Jährige schlug mit dem Kopf auf dem Asphalt auf und starb nach künstlichem Koma am Freitag im Krankenhaus.
Titelfoto: Bernd Thissen/dpa