NRW-Städtetag fordert Klarheit bei Impfpflicht im Gesundheits- und Pflegebereich

Düsseldorf - Bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht fordert der Vorsitzende des NRW-Städtetags, Essens Oberbürgermeister Thomas Kufen (49, CDU), baldige Klarheit über die Zukunft der Regelung.

Die Impfpflicht gilt seit März dieses Jahres zum Beispiel in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeheimen.
Die Impfpflicht gilt seit März dieses Jahres zum Beispiel in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeheimen.  © Julian Stratenschulte/dpa

"Die Städte verlangen von Land und Bund eine schnelle Entscheidung, wie es mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht weitergeht", sagte Kufen der Rheinischen Post.

Die Impfpflicht gilt seit März zum Beispiel in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeheimen. Wer nicht gegen das Coronavirus geimpft ist, dem droht ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro. Zudem ist ein Betretungsverbot möglich.

Die Regelung läuft nach jetzigem Stand Ende dieses Jahres aus.

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"Je mehr sich das Jahresende nähert, umso fraglicher ist beispielsweise, ob Betretungsverbote für die Beschäftigten noch angemessen sind", sagte Kufen. Für Menschen, die neu im Gesundheits- und Pflegebereich eingestellt werden, sollte die Impfpflicht vor dem Berufseinstieg bestehen bleiben.

"Damit würde in diesen sensiblen Tätigkeitsfeldern die Anzahl der Beschäftigten steigen, die bereit sind, sich und andere mit neuen Impfstoffen zu schützen."

Das sei wichtig, denn das wiederholte Impfen werde auch angesichts künftig auftretender gefährlicherer Virusvarianten wichtig bleiben.

Titelfoto: Julian Stratenschulte/dpa

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