Pilz-Saison in NRW: So viel Kilo dürfen Sammler legal mit nach Hause nehmen

Düsseldorf - Wenn Spaziergänger jetzt im Herbst ein paar Steinpilze für ihr Abendessen aufsammeln, hat niemand etwas dagegen. Etwas völlig anderes sind gewerbliche Sammlertrupps, die Pilze zentnerweise für den Verkauf mitnehmen. Das Land sieht dabei aber nur Einzelfälle.

Leckere Speisepilze dürfen nur in Maßen und ausschließlich für den Eigenbedarf gesammelt werden.
Leckere Speisepilze dürfen nur in Maßen und ausschließlich für den Eigenbedarf gesammelt werden.  © Jens Wolf/dpa-Zentralbild/dpa

Das NRW-Forstministerium hat Beschwerden des Waldbesitzerverbandes über großangelegten Pilzklau durch gewerbliche Pilzsuchertrupps in den Wäldern zurückgewiesen.

Es sei gegenwärtig "kein Trend erkennbar, dass gewerblicher Diebstahl von Pilzen in NRW-Wäldern zunimmt", erklärte ein Ministeriumssprecher am Samstag. Es habe in der Vergangenheit immer wieder Einzelfälle gegeben, für eine Zunahme gebe es aber keine Anzeichen.

Forstministerin Silke Gorißen (50, CDU) stellte trotzdem klar: "Leckere Speisepilze wie Pfifferlinge oder Steinpilze bitte nur in Maßen und ausschließlich für den Eigenbedarf sammeln. Wer Pilze in gewerblichem Maße sammelt, begeht Diebstahl."

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Steinpilze sind teuer: Getrocknet kosten sie pro Kilogramm im Handel um die 100 Euro, teils deutlich darüber.

Der Waldbesitzerverband hatte sich über organisierte Trupps beklagt, die die teuren Pilze kilo- oder gar zentnerweise aus dem Wald holten.

Die Profi-Sammler kämen mit Stirnlampen, Trillerpfeifen, Funkgeräten für die Kommunikation untereinander und riesigen Körben, so der Verband, der sich als Sprachrohr für die rund 150.000 privaten Waldeigentümer in NRW sieht.

Für Pilz-Sammler gilt die Zwei-Kilo-Regel

Als Sammler ist es lebenswichtig, genau zu wissen, welcher Pilz im Körbchen landet.
Als Sammler ist es lebenswichtig, genau zu wissen, welcher Pilz im Körbchen landet.  © Matthias Bein/dpa

Wildwachsende Pilze dürfen in Deutschland in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf mitgenommen werden. In der Praxis gingen die Behörden dabei von zwei Kilogramm pro Sammler und Tag aus, wie das NRW-Ministerium klarstellte.

Bei Verstößen in Naturschutzgebieten mit klarer Überschreitung der Zwei-Kilo-Regel könnten Bußgelder in vierstelliger Höhe fällig werden, sagte ein Ministeriumssprecher.

Außerdem sei es buchstäblich lebenswichtig, genau zu wissen, welcher Pilz im Körbchen landet, betonte das Ministerium. "Es gibt hochgiftige Doppelgänger, deren Gifte zeitverzögert und im schlimmsten Fall tödlich wirken."

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Für Sammler sollten die frühen Morgen- und die Abendstunden Tabu sein, denn in dieser Zeit brauche das Wild im Wald Ruhe.

Titelfoto: Jens Wolf/dpa-Zentralbild/dpa

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