Unklarheit wegen Abwassergebühren: Haushalte klagen gegen Stadt, NRW will Rechtssicherheit
Düsseldorf - Nach großer Verunsicherung in den Kommunen will die Landesregierung Rechtssicherheit bei der Erhebung von Abwassergebühren in Nordrhein-Westfalen schaffen.
Dazu habe das Landeskabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, teilte Kommunalministerin Ina Scharrenbach (45, CDU) in Düsseldorf mit.
Ob das für die einzelnen Haushalte künftig mehr oder weniger Gebühren bedeutet, lässt sich aus dem Entwurf nicht ableiten. Die Räte sollen aber Klarheit bekommen, welche Kosten sie bei der Gebührenrechnung berücksichtigen dürfen.
Die Details werden nun gesetzlich definiert. Der Entwurf soll nächsten Mittwoch in den Landtag eingebracht und noch in diesem Jahr verabschiedet werden.
Die Landesregierung reagiert damit auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster vom vergangenen Mai, das damit seine eigenen, 28 Jahre geltenden Maßstäbe über Bord geworfen hatte.
In einem Musterverfahren gegen die Stadt Oer-Erkenschwick hatte der Senat entschieden, dass dort erheblich zu hohe Abwassergebühren berechnet worden seien. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da Oer-Erkenschwick Beschwerde eingelegt hat.
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