Verkaufsoffener Sonntag in NRW: Nächster Zoff entfacht!

Düsseldorf - Der Sonntag genießt in Deutschland eine besondere Stellung. Zusammen mit staatlich anerkannten Feiertagen ist er sogar durch das Grundgesetz als Tag der "Arbeitsruhe und seelischen Erhebung" geschützt.

In NRW streiten sich Kommunalpolitiker, Handel, Gewerkschaft und Gerichte seit Jahren um den verkaufsoffenen Sonntag.
In NRW streiten sich Kommunalpolitiker, Handel, Gewerkschaft und Gerichte seit Jahren um den verkaufsoffenen Sonntag.  © Martin Gerten dpa/lnw

Ganz im Gegensatz zur seelischen Erhebung streiten sich aber in Nordrhein-Westfalen seit Jahren Kommunalpolitiker, Handel, Gewerkschaft und Gerichte immer wieder um den Sonntag - und zwar den verkaufsoffenen Sonntag!

Gekämpft wird mit schweren Vorwürfen. Der Gewerkschaft Verdi wird dabei regelmäßig eine Blockadehaltung vorgeworfen. Dabei pochen die Vertreter von Verkäuferinnen und Verkäufern im Einzelhandel nur darauf, dass die Gesetze eingehalten werden.

Aktuelles Beispiel: Verdi und die Bürgermeisterin der Stadt Porta Westfalica in Ostwestfalen liefern sich jetzt den dritten Rechtsstreit in diesem Jahr. Bereits Anfang 2022 hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land NRW einen verkaufsoffenen Sonntag in der Stadt im Kreis Minden-Lübbecke gestoppt.

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Im Oktober scheitert dann der Rat der Stadt mit Bürgermeisterin Anke Grotjohann (Grüne) mit einer Verordnung erneut.

Der verkaufsoffene Sonntag rund um ein großes Möbelhaus war vom Anlass her so konstruiert, dass die Richter in Münster dem Vorhaben erneut die Rote Karte zeigten. Die Suche nach dem größten Kinderchor Nordrhein-Westfalens schien doch zu sehr an den Haaren herbeigezogen.

Am 6. November will die Bürgermeisterin jetzt eine sogenannte Blaulichtmeile anbieten. An dem verkaufsoffenen Sonntag sollen sich Rettungskräfte, Feuerwehr und Co. präsentieren.

Verdi schaltet erneut die Richter in Münster ein

Am 25. Oktober schaltete Verdi erneut die Richter in Münster ein.
Am 25. Oktober schaltete Verdi erneut die Richter in Münster ein.  © Christian Charisius/dpa

Ironie der Geschichte: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte 2020 in einem Grundsatzurteil zur Blaulichtmeile in Mönchengladbach hohe Hürden aufgestellt. So muss die geplante Veranstaltung den Tag deutlich prägen und darf kein Anhängsel der erwünschten Sonntagsöffnung sein.

Die Kommunen müssen belegen, dass ein Fest oder Markt für sich mehr Besucher anzieht als die Sonntagsöffnung ohne die Veranstaltung. Beispiel: Eine Traditionskirmes zieht seit vielen Jahren zu einem bestimmten Datum viele Besucher in die Stadt. Der zusätzliche verkaufsoffene Sonntag wäre dann kein Problem.

Die Gewerkschaft Verdi gab auch im Fall der Blaulichtmeile Porta Westfalica der Grünen-Politikerin schon vor Wochen den Hinweis, dass dieser verkaufsoffene Sonntag keine gute Idee sei. "Wir wurden frühzeitig eingebunden", sagte Gewerkschaftssekretärin Ursula Jacob-Reisinger.

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Geholfen hat es nicht. Als die Politik dann auch nach der zweiten Schlappe vor dem OVG nicht reagierte, schaltete Verdi am 25. Oktober erneut die Richter in Münster ein.

Eine Anfrage der Deutschen Presse-Agentur vom 21. Oktober ließ die Bürgermeisterin erst am 26. Oktober beantworten. Mit Verweis auf das jetzt seit einem Tag schwebende Verfahren wollte sie sich nicht mehr äußern.

Worum dreht sich der Streit?

Mit verkaufsoffenen Sonntagen wollen Bürgermeister und Kommunalpolitiker ihren Gewerbesteuerzahlern entgegenkommen.
Mit verkaufsoffenen Sonntagen wollen Bürgermeister und Kommunalpolitiker ihren Gewerbesteuerzahlern entgegenkommen.  © Annette Riedl/dpa

Das OVG gibt seit Jahren immer wieder die gleichen Hinweise. Bereits im September 2020 hatte das Gericht in einer Mitteilung geschrieben: "Die Verordnungen werden mittlerweile in immer mehr Fällen trotz Kenntnis der dazu bereits ergangenen Rechtsprechung erlassen." Deutlicher geht die Kritik in Richtung Kommunalpolitik nicht.

Worum dreht sich der Streit? Der Online-Handel boomt seit Jahren und bereitet dem stationären Handel in den Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen damit große Probleme. Amazon und Co. machen rund um die Uhr und an sieben Tagen in der Woche Umsatz.

Der Ladenschluss gilt für die Internet-Händler nicht. Mit verkaufsoffenen Sonntagen wollen Bürgermeister und Kommunalpolitiker deshalb ihren Gewerbesteuerzahlern entgegenkommen.

Das ist in begrenzter Zahl laut dem NRW-Ladenschutzgesetz auch möglich. Erlaubt sind pro Jahr acht verkaufsoffene Sonntage.

Martin Fassnacht ist Direktor des Lehrstuhls für Strategie und Marketing an der Otto Beisheim School of Management in Düsseldorf. "Ich verstehe die Kommunen. Der stationäre Handel ist wichtig. Der Online-Handel nimmt seit Jahren stark zu. Davon haben die Kommunen aber nichts", sagt der Wirtschaftswissenschaftler.

"Die Leute haben mehr Zeit und mehr Muße, mehr Geld auszugeben. Allerdings gibt es gerade eine Einschränkung: Wenn die Rezession nicht wäre", sagt Fassnacht. "Unternehmer heißen Unternehmer, weil sie gerne etwas ausprobieren. Und so versucht der Handel, mit Angeboten wie dem verkaufsoffenen Sonntag gegen den Online-Handel anzukommen."

Diskrepanz zwischen Bundes- und Landesvorgaben

Die NRW-Verdi-Gewerkschaftssekretärin hat Zweifel, dass verkaufsoffene Sonntage dem Handel wirklich mehr Umsatz bringen.
Die NRW-Verdi-Gewerkschaftssekretärin hat Zweifel, dass verkaufsoffene Sonntage dem Handel wirklich mehr Umsatz bringen.  © Malte Krudewig/dpa

"Die letzte Landesregierung um Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (62) hat versucht, eine gesetzliche Lösung anzubieten. Wir haben dem Land aber den Hinweis gegeben, dass sie jetzt den Kommunen Steine statt Brot anbieten", sagt Andreas Wohland vom Städte- und Gemeindebund. "Wir als Verband haben das kommen sehen. Die Kommunen müssen es ausbaden."

Nach seiner Einschätzung liegt das Problem bei der Diskrepanz zwischen Bundes- und Landesvorgaben. "Wir hätten uns eine andere gesetzliche Regelung gewünscht. Nicht zwingend acht verkaufsoffene Sonntage, sondern eine rechtssichere Lösung, dafür dann aber drei oder vier."

Wohland betont: "In der Folge haben wir gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium eine flächendeckende Info-Kampagne mit Anwendungshilfen für die Kommunen gestartet. Darin weisen wir ausdrücklich die Kommunen darauf hin, dass nach der gültigen Rechtslage die Ladenöffnung am Sonntag nur ein Anhang einer örtlichen Veranstaltung sein darf und nicht andersherum."

Astrid Rogge-Musall, NRW-Verdi-Gewerkschaftssekretärin, hat ohnehin Zweifel, dass verkaufsoffene Sonntage dem Handel wirklich mehr Umsatz bringen.

"Gerade in der jetzigen Zeit behalten die Menschen das Geld zusammen und warten, wie hoch die nächste Heizkostenabrechnung wird. Außer bei Lebensmitteln gibt niemand Geld aus. Der Handel hat aber zusätzliche Kosten durch einen verkaufsoffenen Sonntag."

Titelfoto: Martin Gerten dpa/lnw

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