Mehr Rechte für Geboosterte! Saarland beschließt Ausnahmen bei Testpflicht
Saarbrücken - Das Saarland bekommt ebenfalls eine Ausnahme-Regelung. Ein Nachweis über eine dritte Impfung ersetzt dort ab diesem Samstag (11. Dezember) einen Test bei 2G-plus-Regelungen.

Das gab die Landesregierung am Freitag bekannt. Geboosterte sind damit wie in Rheinland-Pfalz künftig von der Testpflicht ausgenommen.
Wer zweimal geimpft oder genesen sei, müsse bei 2G plus weiter zusätzlich einen Testnachweis vorzeigen, teilte die Landesregierung mit.
"Die Corona-Pandemie hat uns leider immer noch fest im Griff", erklärte Ministerpräsident Tobias Hans (43, CDU).
Wer sich impfen und boostern lasse, trage entscheidend dazu bei, der Corona-Pandemie die Stirn zu bieten. Dies sei angesichts der neuen Variante Omikron jetzt noch entscheidender.
Die bisherige 2G-plus-Regelung schreibt für viele Innenbereiche vor, dass nur Geimpfte und Genesene Zugang haben, diese aber zusätzlich noch einen negativen Corona-Test vorlegen müssen.
Dies gilt etwa in Gastronomie, Hotels, Schwimmbädern, Fitnessstudios, bei Friseur und Kosmetik, aber auch Theater-, Kino- oder Museumsbesuch.
Titelfoto: Ole Spata/dpa