Geflügelpest im Landkreis Harz: Halter müssen ihre Tiere abschotten

Halberstadt - Im Landkreis Harz (Sachsen-Anhalt) müssen ab sofort alle Geflügelhalter ihre Tiere von Wildvögeln fernhalten.

Halter von Geflügel müssen im Landkreis Harz ab sofort ihre Tiere von Wildvögeln fernhalten. (Archivbild)
Halter von Geflügel müssen im Landkreis Harz ab sofort ihre Tiere von Wildvögeln fernhalten. (Archivbild)  © Matthias Bein/dpa-Zentralbild/dpa

Bei einem Greifvogel aus der Stadt Falkenstein im Harz wurde die Geflügelpest nachgewiesen. Das Veterinäramt des Landkreises habe deshalb eine Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Krankheit erlassen, erklärte eine Sprecherin des Kreises am Montag.

Die Regeln zielen auf eine erhöhte Hygiene in den Ställen ab. So sind die Halter unter anderem dazu angehalten, das Geflügel von Wildvögeln fernzuhalten und Futter den Wildvögeln nicht zugänglich zu machen. Die Allgemeinverfügung gilt ab sofort.

Die Geflügelpest wird beim direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder mit kontaminierten Materialien übertragen. Eine Ansteckung von Menschen auf diesem Wege ist in Deutschland nicht bekannt.

Dennoch soll man tote Vögel nicht anfassen. Mehrere tote oder kranke Tiere an einem Ort sollen dem Veterinäramt gemeldet werden.

Titelfoto: Matthias Bein/dpa-Zentralbild/dpa

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