Niedrigwasser und trockene Böden: Landkreis Stendal verbietet private Wasserentnahme

Stendal - Der Altmarkkreis Salzwedel hat eine solche Verordnung schon länger. Jetzt ziehen die Nachbarn im Landkreis Stendal nach. Der Landrat hat eine Allgemeinverfügung für das Verbot der Wasserentnahme erlassen.

Von 10 bis 18 Uhr ist im Landkreis Stendal das Entnehmen von Wasser aus privaten Brunnen verboten. Es droht sonst ein Bußgeld von 50.000 Euro. (Symbolbild)
Von 10 bis 18 Uhr ist im Landkreis Stendal das Entnehmen von Wasser aus privaten Brunnen verboten. Es droht sonst ein Bußgeld von 50.000 Euro. (Symbolbild)  © Sebastian Gollnow/dpa

Das vergangene heiße Wochenende hat die Situation nicht gerade verbessert. Und die nächsten Tage sollen wieder sommerlich warm werden, die viel Sonnenschein mit sich bringen.

Und noch immer haben die Böden und Wälder mit den Dürren und der Trockenheit der letzten Jahre zu kämpfen.

Aus diesem Grund gilt im Landkreis Stendal ab dem morgigen Mittwoch (22. Juni) ein Verbot für die Entnahme von Wasser.

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Das ist verboten:

  • Wasser aus oberirdischen Gewässern mittels technischer Geräte entnehmen
  • tagsüber von 10 Uhr bis 18 Uhr: Entnahme von Wasser aus privaten Brunnen oder dem öffentlichen Trinkwassernetz (zum Beispiel zum Bewässern von Grünflächen)

Wer diese Verfügung nicht befolgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es kann dabei ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.

Die Verfügung gilt zunächst bis zum 30. September oder bis auf Widerruf.

Titelfoto: Sebastian Gollnow/dpa

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