Unerlaubtes Glücksspiel: Sachsen-Anhalts Verwaltung stellte 2021 insgesamt 25 Strafanzeigen
Magdeburg/Halle - In Zusammenhang mit der Überprüfung von Glücksspiel in Deutschland hat das Landesverwaltungsamt in Sachsen-Anhalt seit Juli 2021 in 25 Fällen Strafanzeige gestellt.

Dabei geht es unter anderem um den Verdacht unerlaubter Veranstaltungen und die Beteiligung an unerlaubtem Glücksspiel. Das teilte das Innenministerium in Magdeburg am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur mit.
Das Landesverwaltungsamt ist bundesweit für die Aufsicht von unerlaubtem öffentlichen Glücksspiel zuständig, das im Internet in mehr als einem Bundesland angeboten wird.
Insgesamt wurden 136 Fälle zu unerlaubtem Glücksspiel überprüft und in diesem Zusammenhang insgesamt 780 Webseiten kontrolliert.
Der überwiegende Teil der Verwaltungsverfahren richtete sich den Angaben zufolge gegen Glücksspielanbieter, die nicht erlaubnisfähig sind, weil ihr Sitz außerhalb der Europäischen Union ist.
In einem Fall sei eine Untersagungsverfügung erlassen worden. In drei weiteren Fällen laufe ein Abstimmungsverfahren noch. Zudem wurden 81 Fälle zur Werbung für unerlaubtes Glücksspiel überprüft.
Die Zuständigkeit des Landesverwaltungsamts für diese Aufgabe endet am 30. Juni 2022.
Danach geht sie an die gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, die in Halle im Süden Sachsen-Anhalts aufgebaut wird.
Viele Anträge für Online-Glücksspiel noch ohne Entscheidung
Mit dem Glücksspielstaatsvertrag sind seit Mitte 2021 auch virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele zugelassen.
Das Landesverwaltungsamt bearbeitet derzeit einige Anträge. Für Online-Poker wurden beispielsweise bisher acht Anträge gestellt, bei vier wurden Unterlagen nachgefordert, zwei Anträge wurden zurückgenommen.
Für virtuelles Automatenspiel wurden 62 Anträge gestellt, neun erhielten eine Zustimmung.
Viele weitere Fälle müssten noch beraten werden, teilte das Innenministerium mit.
Titelfoto: Sina Schuldt/dpa