Amnestie vorm Fest: Sachsen lässt Häftlinge frei
Dresden - Für 48 Menschen in Sachsen gab es in diesem Jahr kurz vor dem Beginn der Adventszeit Grund zu besonderer Freude: Sie durften den Knast verlassen - und das vorzeitig.

Anlass war erneut die "Weihnachtsamnestie". Die gibt es im Freistaat nämlich erst seit 2020.
Die 48 Personen kamen bereits am 15. November vorfristig auf freien Fuß, teilte jetzt das Justizministerium mit. Basis ist eine ministerielle Anordnung von Ministerin Katja Meier (43, Grüne).
Darin steht auch, dass sich bei entsprechender Voraussetzung bis Heiligabend die Tore noch für weitere Inhaftierte eher öffnen, wenn ihre Haft bis zum 5. Januar regulär enden würde.
Der erlassene Strafrahmen beträgt maximal 50 Tage oder, bei den Fällen einer Ersatzfreiheitsstrafe, also Geldstrafe, 50 Tagessätze.
Die Voraussetzungen sind jedoch streng. Knackis, die wegen besonders schwerer Straftaten sowie zu mehr als zwei Jahren Haft verurteilt wurden, sind ausgenommen.
Zudem müssen medizinische Versorgung, Wohnplatz und Lebensunterhalt sicher, Betroffene einverstanden sein.
Gefangene in Ersatzhaft müssen den Großteil der Strafe verbüßt haben
Titelfoto: dpa/Sebastian Willnow