Daran hakt's bei der Bürgerbeteiligung in Sachsen

Dresden - Sachsens Bürger sollen bei der Politik mehr mitreden können. Die Landesregierung hat schon 2019 versprochen, Volksentscheide zu erleichtern. Doch die Umsetzung lässt noch immer auf sich warten.

Die Hürden für Volksentscheide sorgen seit vielen Jahren für Kritik. Der Verein "Mehr Demokratie" demonstrierte schon 2009 vor dem Dresdner Zwinger für Reformen.
Die Hürden für Volksentscheide sorgen seit vielen Jahren für Kritik. Der Verein "Mehr Demokratie" demonstrierte schon 2009 vor dem Dresdner Zwinger für Reformen.  © dpa/Matthias Hiekel

Noch immer braucht ein Volksantrag mindestens 40.000 Unterschriften, ein Volksbegehren sogar 450.000 Unterschriften. Die Koalition will die Hürde bei Volksanträgen auf 0,6 Prozent senken, das entspricht etwa 19.520 Unterschriften. Für Volksbegehren sollen 6 Prozent nötig sein, was etwa 195.220 Unterschriften entspricht.

Mit einem Volksantrag können Bürger einen Gesetzentwurf beim Landtagspräsidenten einreichen. Wird der Antrag abgelehnt, können Bürger mit einem Volksbegehren dafür sorgen, dass ein Volksentscheid über den Antrag bestimmt.

Warum die Landesregierung ihr Vorhaben noch nicht umgesetzt hat, erklärt Sabine Friedel (48), parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion: "Dafür muss die sächsische Verfassung geändert werden." Der Haken: Aktuell streiten sich die Koalitionspartner noch um eine andere mögliche Verfassungsänderung.

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Denn laut Verfassung muss der Freistaat seine Schulden binnen acht Jahren tilgen. Angesichts der Corona-Kredite wollen manche die Frist verlängern.

Sabine Friedel (48, l.) erwartet, dass die Stärkung der Bürgerbeteiligung frühestens Ende 2023 kommt. Rico Gebhardt (59) fordert auch digitale Möglichkeiten der Mitsprache.
Sabine Friedel (48, l.) erwartet, dass die Stärkung der Bürgerbeteiligung frühestens Ende 2023 kommt. Rico Gebhardt (59) fordert auch digitale Möglichkeiten der Mitsprache.  © Fotomontage: Petra Hornig, Thomas Türpe

Darauf müssen die Volksentscheide noch warten

Bisher gab es nur einen einzigen Volksentscheid in Sachsen. 2001 durften die Wähler über den Erhalt der kommunalen Sparkassen abstimmen.
Bisher gab es nur einen einzigen Volksentscheid in Sachsen. 2001 durften die Wähler über den Erhalt der kommunalen Sparkassen abstimmen.  © ZB/Wolfgang_Kluge

"Eine Verfassungsänderung dauert ungefähr ein Jahr, der Prozess ist langwierig", so Sabine Friedel. Daher wolle die Koalition die Verfassung erst antasten, wenn sie sich über die Schulden-Tilgung einig ist - die Volksentscheide müssen warten.

Laut dem CDU-Rechtsexperten Martin Modschiedler (55) sind die Parteien aber "in einem intensiven Austausch", auch Grünen-Abgeordneter Valentin Lippmann (31) spricht von internen Vorbereitungen.

AfD-Abgeordneter Alexander Wiesner (33) zweifelt jedoch "am Willen der Regierung", da ein entsprechender Antrag seiner Partei abgelehnt worden sei.

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Linken-Fraktionschef Rico Gebhardt (59) will möglichst niedrige Hürden, fordert: "Die Unterschriften müssen auch digital gesammelt werden dürfen."

Titelfoto: dpa/Matthias Hiekel

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