Die neuen Corona-Regeln in Sachsen: Mehr Freiheit auch für Ungeimpfte

Dresden - Sachsens Ungeimpfte dürfen ab Freitag wieder ins Restaurant, ins Hotel und ins Kino. Diskotheken können pünktlich zum Wochenende wieder öffnen - allerdings unter 2G-plus. Die neue Schutzverordnung ist der letzte Schritt, bevor am 20. März - nach bisherigem Stand - alle tiefgreifenden Corona-Maßnahmen fallen sollen.

Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping (63, SPD) stellte die neuen Corona-Lockerungen vor.
Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping (63, SPD) stellte die neuen Corona-Lockerungen vor.  © Thomas Türpe

Gesundheitsministerin Petra Köpping (63, SPD) präsentierte am Dienstag die neue Corona-Schutz-Verordnung, die ab Freitag im Freistaat gilt.

"Im Wesentlichen soll es überall eine 3G-Regelung geben", verkündete die Ministerin. Restaurants konnten bisher nur Geimpfte und Genesene bewirten, jetzt haben auch Ungeimpfte mit Negativ-Test wieder Zutritt.

Hotels dürfen von 2G-plus auf 3G lockern. Auch für sämtliche Kultur- und Freizeiteinrichtungen, alle körpernahen Dienstleistungen sowie Sportstätten im Innenbereich gilt ab Freitag 3G.

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Bei Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Besuchern kann der Veranstalter zwischen 2G und 3G wählen, muss aber die Auslastung bei 3G stärker einschränken.

Die Maske im Restaurant bleibt - doch jetzt dürfen auch Ungeimpfte wieder rein.
Die Maske im Restaurant bleibt - doch jetzt dürfen auch Ungeimpfte wieder rein.  © dpa/Jens Büttner
Fitness-Studios können künftig von 2G-plus zu 3G lockern.
Fitness-Studios können künftig von 2G-plus zu 3G lockern.  © dpa/Oliver Dietze

Am Montag gilt wieder Schulbesuchs-Pflicht in Sachsen

Feiern (fast) wie in alten Zeiten: Sachsens Diskotheken können am Freitag wieder ihre Türen öffnen. (Symbolbild)
Feiern (fast) wie in alten Zeiten: Sachsens Diskotheken können am Freitag wieder ihre Türen öffnen. (Symbolbild)  © yanlev/123RF

Clubs und Diskotheken können nach langer Pause wieder zum Tanz einladen. Mit 2G-Plus, dafür ohne Maskenpflicht und Mindestabstand. In allen öffentlichen Innenräumen, etwa im Einzelhandel, bleibt hingegen die FFP2-Maskenpflicht.

Die neue Verordnung gilt nur für rund zwei Wochen, dann soll das Infektionsschutz-Gesetz des Bundes auslaufen. "Was nach dem 19. März passiert, kann ich heute noch nicht beantworten", so Köpping.

In den Schulen gilt ab kommendem Montag wieder die Schulbesuchs-Pflicht. Ab dann können alle Schüler am Platz auf die Maske verzichten.

Titelfoto: Thomas Türpe

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