Endlich geschützt! Glashütte bejubelt seine Marke
Glashütte - Die Arbeit der Uhrenhersteller aus Glashütte ist endlich geschützt. Der Bundesrat hat Sachsens Vorschlag über eine neue Verordnung zur Herkunftsangabe "Glashütte" zugestimmt.
Kein Billigkram aus "Jwd" darf sich mehr mit dem Inbegriff höchster sächsischer Uhrmacherkunst schmücken. Nach der neuen Verordnung dürfen nur noch die Uhren als "Made in Glashütte" bezeichnet werden, deren Wertschöpfung zu 50 Prozent in der Stadt liegt.
Einige Arbeitsschritte dürfen auch in umliegenden Orten erfolgen. Zentrale Schritte müssen aber vollständig in Glashütte vollzogen werden.
Die Uhrmacher sollen so besser vor einer missbräuchlichen Verwendung der Ortsbezeichnung geschützt werden. Vergleichbare Regelungen gibt es etwa für Champagner oder "Swiss made"-Uhren aus der Schweiz.
Die Verordnung bedeute für die Hersteller vor Ort eine wesentlich bessere rechtliche Grundlage und besseren Schutz vor etwaigen Trittbrettfahrern, teilte das Unternehmen NOMOS mit.
Für Geschäftsführer Uwe Ahrendt ist sie zudem "ein Mehr an Prestige für diesen besonderen Ort" und eine Anerkennung für das, was hier seit 1845 geleistet werde.
"Nachmacher" riskieren hohe Strafen
Auch der Familienbetrieb Mühle begrüßt die Verordnung. "Sie sorgt für Rechtssicherheit für alle anwesenden Uhrenmanufakturen und auch für Unternehmen, die zukünftig nach Glashütte kommen wollen", sagt Chef Thilo Mühle.
Sie definiere sinnvolle Standards, die Mühle schon lange Zeit umsetze.
Für "Trittbrettfahrer" wird es nun teuer. Sie machen sich mit der neuen Regelung strafbar und riskieren Unterlassungsklagen.
Titelfoto: Bildmontage: Sebastian Kahnert/dpa