Gericht verbietet Kampfsportveranstaltung "Kampf der Nibelungen"
Dresden/Ostritz - Gerichtliche Niederlage für den "Kampf der Nibelungen" (KdN). Die Kampfsportveranstaltung wurde 2019 vom auserkorenen Austragungsort Ostritz verboten.

Die Lausitzer hatten um die öffentliche Sicherheit gefürchtet.
Galt der KdN doch als Flaggschiff der Rechten. Gegen das Verbot klagten die Veranstalter und scheiterten am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht in Dresden.
"Eine Gefährdung habe vorgelegen, weil die Veranstaltung darauf abgezielt habe, dem Besucherkreis Gewaltkompetenzen zur Überwindung des politischen Systems zu vermitteln", so die Juristen.
Gegen das Urteil kann aber Antrag auf Zulassung der Berufung durch das Sächsische Oberverwaltungsgericht gestellt werden.
Dann würde die nächsthöhere Instanz vielleicht neu entscheiden.
Titelfoto: Eric Hofmann