Irgendwie tröstlich! Auch Bußgelder haben manchmal etwas Gutes
Dresden - Straffällige werden zu Wohltätern: Im Jahr 2021 sprachen sächsische Amtsgerichte gemeinnützigen und mildtätigen Einrichtungen exakt 3.859.970,25 Euro aus Geldstrafen zu. Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden führt dazu die Statistik.

Wird durch einen Bußgeldbescheid oder ein Gerichtsurteil eine Geldsanktion verhängt, wandert der Betrag normalerweise in die Landeskasse.
Bei einer minderschweren Straftat kann der Richter von der Klageerhebung absehen und als Auflage eine Art Spende an eine gemeinnützige Organisation festlegen, wenn der Verurteilte dem zustimmt.
Dazu muss die Einrichtung, die eine Zuwendung erhofft, bei den Gerichten angemeldet sein. Derzeit sind in Sachsen 2217 Vereine, Stiftungen oder gemeinnützige Unternehmen gelistet.
Je nach Einzelfall und Tatbestand können sie dann mit einer Spende von 20 bis 20.000 Euro rechnen.

Die Corona-Schutzverordnung und das Impfschutzgesetz beschäftigen Sachsens Gerichte

Welche Vereine öfter bedacht werden, wird beim OLG erfasst. Spitzenreiter im Landgerichtsbezirk Dresden war im vergangenen Jahr mit fast 29.000 Euro der Verein für soziale Rechtspflege Dresden.
Im Raum Chemnitz erhielt der Naturschutzbund Regionalverband Erzgebirge mit knapp 56.000 Euro den höchsten Betrag.
In Leipzig und Zwickau bedachten die Richter Hospize mit dem höchsten Betrag - das Kinderhospiz Bärenherz Markkleeberg (121.000 Euro) und den Hospizverein Vogtland (9000 Euro). In Görlitz war der Freundeskreis Tierpark Görlitz e. V. mit 18.350 Euro der Spitzenreiter.
Übrigens: Im Jahr 2020 waren Sachsens Amtsgerichte mit 746 Bußgeldverfahren mit Verstößen gegen das Impfschutzgesetz und die Corona-Schutzverordnung beschäftigt, 2021 sprang diese Zahl auf 2665 - eine Steigerung um rund 350 Prozent.
Titelfoto: picture alliance/PantherMedia, Norbert Neumann