Läden zu im Lockdown, ist das rechtens? Sachsens OVG fällt knallhartes Urteil

Bautzen - Das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die Regelungen für Ladenschließungen im Lockdown bestätigt.

Zahlreiche Läden haben in Sachsen wegen Corona geschlossen. Das OVG in Bautzen bestätigte die Regelung.
Zahlreiche Läden haben in Sachsen wegen Corona geschlossen. Das OVG in Bautzen bestätigte die Regelung.  © Oliver Berg/dpa

Geschäfte, die nicht der Grundversorgung dienen, dürfen demnach weiter nicht öffnen, teilte das OVG am Freitag in Bautzen mit. Auch die Vorgaben zur zulässigen Anzahl von Kunden in den Geschäften seien rechtmäßig.

Das Gericht wies einen Eilantrag der Besitzerin eines Haushalts- und Spielwarengeschäfts zurück, die dort auch einige Lebensmittel und Drogerieartikel anbietet.

Die Frau hatte argumentiert, die Regeln seien zu unbestimmt und verletzten das Gleichbehandlungsgebot.

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Das sahen die Richter anders. In der Coronaschutz-Verordnung seien die Geschäfte, die öffnen dürfen, "hinreichend bestimmt".

Das OVG wies zudem noch einen zweiten Antrag einer Händlerin zurück, die mehrere große Lebensmittelgeschäfte betreibt. Sie hatte sich dagegen gewandt, dass auf Ladenflächen, die 800 Quadratmeter überschreiten, nur ein Kunde pro 20 Quadratmeter eingelassen werden darf.

Titelfoto: Oliver Berg/dpa

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