Maskenärger in Sachsen: Wenn Ärzte ihre Praxen zur "maskenfreien Zone" erklären
Dresden - Wenn Ärzte sich nicht an die Corona-Regeln halten und ihre Praxis zur "maskenfreien Zone" erklären, kann das empfindliche rechtliche Konsequenzen haben.
Knut Köhler (54) von des Sächsischen Landesärztekammer: "Wir stellen im Rahmen der Berufsaufsicht fest, dass immer wieder Ärzte gerade auch in Hochinzidenzgebieten die sächsische Corona-Schutzverordnung, die Hygieneverfügungen, die wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Maskennutzung und selbst fundamentale Regeln des Ab- und Anstandes nicht beachten."
Aktuell liegen der Kammer 69 Verstöße vor. Wer die Hygieneregeln bricht, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Doch wenn ein Patient Klage erhebt, weil er sich eine Corona-Infektion in einer Arztpraxis zugezogen hat, muss der Praxisinhaber - anders als bei Behandlungsfehlern - beweisen, dass sich der Patient nicht in seiner Praxis angesteckt haben kann (Beweislastumkehr).
Kann er das nicht, und das dürfte die Regel sein, muss er in einem Strafprozess mindestens mit einer Geld-, womöglich sogar mit einer Haftstrafe rechnen.
Der Patient kann zudem in einem Zivilprozess Schmerzensgeld einklagen.
Titelfoto: DPA / Boris Roessler