Maskenärger in Sachsen: Wenn Ärzte ihre Praxen zur "maskenfreien Zone" erklären

Dresden - Wenn Ärzte sich nicht an die Corona-Regeln halten und ihre Praxis zur "maskenfreien Zone" erklären, kann das empfindliche rechtliche Konsequenzen haben.

So ist's richtig: Arzt und Patient tragen Masken. Das ist nicht in allen Praxen so. (Symbolbild)
So ist's richtig: Arzt und Patient tragen Masken. Das ist nicht in allen Praxen so. (Symbolbild)  © DPA / Boris Roessler

Knut Köhler (54) von des Sächsischen Landesärztekammer: "Wir stellen im Rahmen der Berufsaufsicht fest, dass immer wieder Ärzte gerade auch in Hochinzidenzgebieten die sächsische Corona-Schutzverordnung, die Hygieneverfügungen, die wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Maskennutzung und selbst fundamentale Regeln des Ab- und Anstandes nicht beachten."

Aktuell liegen der Kammer 69 Verstöße vor. Wer die Hygieneregeln bricht, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Doch wenn ein Patient Klage erhebt, weil er sich eine Corona-Infektion in einer Arztpraxis zugezogen hat, muss der Praxisinhaber - anders als bei Behandlungsfehlern - beweisen, dass sich der Patient nicht in seiner Praxis angesteckt haben kann (Beweislastumkehr).

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Kann er das nicht, und das dürfte die Regel sein, muss er in einem Strafprozess mindestens mit einer Geld-, womöglich sogar mit einer Haftstrafe rechnen.

SLÄK-Sprecher Knut Köhler erklärt, dass Arztpraxen, die gegen die Corona-Schutzverordnung verstoßen, einige Strafen drohen können.
SLÄK-Sprecher Knut Köhler erklärt, dass Arztpraxen, die gegen die Corona-Schutzverordnung verstoßen, einige Strafen drohen können.  © SLÄK

Der Patient kann zudem in einem Zivilprozess Schmerzensgeld einklagen.

Titelfoto: DPA / Boris Roessler

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