Nach Dauerzoff: Sachsen plant ein Kopfnoten-Gesetz
Zuvor hatte zum Beispiel das Verwaltungsgericht Dresden Kopfnoten für rechtswidrig erklärt. Geklagt hatte ein Oberschüler, der seine Chance auf eine Lehrstelle verringert sah (TAG24 berichtete).
Die Richter hatten moniert, dass eine entsprechende Regelung im Schulgesetz fehle. Eine Verordnung reiche nicht. Eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Bautzen steht noch aus. Kultusminister Christian Piwarz (44, CDU) selbst hatte das OVG um eine grundsätzliche Klärung gebeten.
Unabhängig davon soll es nun eine rechtssichere Regelung für die Bewertung von Fleiß, Betragen oder Mitarbeit geben. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Regierung wurde zur Anhörung freigegeben.
Piwarz: "Wir bleiben dabei, die Kopfnoten sind eine gute Rückmeldung für Schüler und Eltern. Näheres wird in den Schulordnungen geregelt."
Bei Bewertung der sozialen Kompetenzen durch Noten sollen diese durch eine verbale Einschätzung ergänzt werden, so das Ministerium.
Das Festhalten an den Kopfnoten steht auch im Koalitionsvertrag von CDU, Grünen und SPD - die CDU hatte dafür getrommelt.
Goldene Corona-Regel: Wer zu Hause lernt, muss auch zu Hause bleiben
Die Schulbesuchspflicht an Sachsens Grundschulen bleibt weiter ausgesetzt.
Heißt: Die Eltern entscheiden selbst, ob ihr Kind zu Hause oder in der Schule lernt. Aber: Ein Wechselmodell ist nicht möglich.
Die Eltern müssen sich zwischen dem Unterricht in der Schule oder dem Lernen von zu Hause aus entscheiden und die Schule entsprechend informieren.
Darauf weist das Kultusministerium hin. Hintergrund der Regelung war die Entscheidung eines Verwaltungsgerichts (TAG24 berichtete).
An den Grundschulen bleibt es zudem bei der strengen Gruppentrennung und der verpflichtenden täglichen Gesundheitsbescheinigung.
Titelfoto: dpa/Friso Gentsch