Sachsen will entschlossen gegen Extremisten im Staatsdienst vorgehen
Dresden - Sachsen will entschlossener gegen Extremisten im Staatsdienst vorgehen und hat in einem Maßnahmenplan acht konkrete Punkte formuliert.
Er sieht unter anderem die Ausweitung der Fristen für die Ahndung von Dienstvergehen im Bundesdisziplinargesetz und die Möglichkeit zur vorläufigen Reduzierung der Bezüge vor, wenn Betroffenen die Führung ihrer Amtsgeschäfte nach dem Deutschen Richtergesetz untersagt wird.
Das teilte das Justizministerium Sachsen am heutigen Donnerstag mit.
Ferner soll das Recht von Abgeordneten auf Rückkehr in den Staatsdienst nach Ablauf ihres Mandats modifiziert und die Dienstaufsicht des Justizministeriums im Falle von Verstößen gegen die Verfassungstreuepflicht gestärkt werden.
"Das Maßnahmenpaket knüpft an die intensiv geführte rechtspolitische Debatte nach der Bundestagswahl im Herbst 2021. Diese kreiste um die Frage, ob es Abgeordneten nach Beendigung ihres Mandats gestattet sein muss, ohne weiteres in den öffentlichen Dienst zurückzukehren, wenn im Zuge ihrer politischen Arbeit erhebliche Zweifel an ihrer Verfassungstreue aufgekommen sind", erklärte die sächsische Justizministerin Katja Meier (43, Grüne).
Einen Teil der Vorschläge hatte Sachsen bereits unlängst bei der Justizministerkonferenz eingebracht.
Der Fall Jens Maier wird im Dezember von der Justiz erneut diktiert
Hintergrund der Überlegungen ist auch der Fall des Richters und früheren AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier (60).
Der Jurist hatte nach dem Verlust seines Mandats 2021 die Rückkehr in die sächsische Justiz beantragt. Das Dienstgericht für Richter hatte Maier im März vorläufig die Führung der Amtsgeschäfte untersagt, bei vollen Bezügen.
Es will am 1. Dezember über die vom Justizministerium "zur Abwehr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechtspflege" beantragten Versetzung von Maier in den vorzeitigen Ruhestand beraten.
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