Nach Neonazi-Krawallen in Connewitz: Verurteilter darf Jura-Ausbildung fortsetzen

Leipzig - Trotz der Beteiligung an Krawallen von Neonazis im Leipziger Stadtteil Connewitz darf ein Rechtsreferendar (27) seine Ausbildung fortsetzen - aus Sicht des sächsischen Anwaltverbandes ist die Entscheidung nachvollziehbar.

Der 27-Jährige hatte Berufung gegen seine Verurteilung eingelegt. Archivbild)
Der 27-Jährige hatte Berufung gegen seine Verurteilung eingelegt. Archivbild)  © Ralf Seegers

Gerade wenn es um den Zugang zu einem Beruf gehe, ergäben sich aus den Grundrechten hohe Hürden, jemanden auszuschließen, sagte Verbandspräsident Friedbert Striewe der Deutschen Presse-Agentur.

Das Oberlandesgerichts (OLG) Dresden hatte zuvor entschieden, dass der Mann trotz einer rechtskräftigen Verurteilung seine Ausbildung abschließen kann.

Das OLG habe die Grundrechte seiner Einschätzung nach sorgfältig abgewogen, so Striewe. "Die Grundqualität eines Rechtsstaates ist es, Konflikte nach vorher festgelegten Regeln zu behandeln, nicht nach aktuellen politischen Stimmungen", erklärte Striewe. "Der Rechtsstaat funktioniert", zeige der Fall.

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Das Amtsgericht Leipzig hatte den angehenden Juristen Ende 2018 wegen Landfriedensbruchs zu einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt.

Randale mit Hunderten von Neonazis und Hooligans

Das OLG Dresden hatte die Revision als unbegründet zurückgewiesen und es als erwiesen angesehen, dass sich der Kampfsportler im Januar 2016 an den Krawallen beteiligt hatte. Damals hatten Hunderte von Neonazis und Hooligans in Connewitz randaliert, 215 Verdächtige wurden ermittelt.

Der Mann hatte das zweijährige Referendariat im November 2018 am Landgericht Chemnitz begonnen. Durch die Verurteilung stand die berufliche Zukunft als Jurist für ihn auf der Kippe.

Nun entschied das OLG, dass er seine Ausbildung abschließen kann: Die Entlassung des Referendars aus dem juristischen Vorbereitungsdienst würde bedeuten, "dass er die Ausbildung zum Volljuristen nicht abschließen kann und ihm damit das Ergreifen eines juristischen Berufes auf Dauer verwehrt wäre", hieß es zur Begründung der Entscheidung. Zuerst hatte das Magazin Legal Tribune Online berichtet.

Eine Anstellung im Staatsdienst nach Beendigung der Ausbildung sei weder angestrebt noch zu erwarten, teilte eine Sprecherin des Gerichts mit.

Das Ausbildungsverhältnis endete demnach mit Bestehen oder zweimaligen Nichtbestehen des zweiten juristischen Staatsexamens automatisch. Der Termin für die schriftliche Prüfung sei für Juni vorgesehen.

Titelfoto: Ralf Seegers

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