Nach Schulverweisen wegen fehlender Corona-Tests: Eltern sollen fürs "Schwänzen" zahlen

Dresden - Juristisches Nachspiel für eine ganz besondere Art von Corona-"Sündern": An Sachsens Gerichten häufen sich die Fälle, in denen Schüler im vergangenen Jahr vorübergehend nicht am Unterricht teilnehmen konnten, da sie die dafür vorgeschriebenen Corona-Tests nicht durchgeführt hatten. Jetzt sollen die Eltern dafür blechen.

Zwei Fälle wegen möglicher Verletzung der Schulpflicht wurden Mittwoch am Dresdner Amtsgericht verhandelt.
Zwei Fälle wegen möglicher Verletzung der Schulpflicht wurden Mittwoch am Dresdner Amtsgericht verhandelt.  © Imago/xcitepress

Bevor die Präsenzpflicht im November 2021 zeitweise ausgesetzt wurde, mussten sich Schüler bis zu dreimal pro Woche in der Schule auf Corona testen, um am Unterricht teilzunehmen.

Das verweigerten laut Kultusministerium noch im April dieses Jahres 400 Schüler pro Woche (mit zwei Testtagen). Nach fünf unentschuldigten Fehltagen können Behörden Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten, Bußgelder bis zu 1250 Euro verhängen.

Am Dresdner Amtsgericht wurden am Mittwoch zwei solcher Fälle verhandelt. Sandra (44) und Michael O. (47) aus Dresden sollten rund 360 Euro bezahlen, da ihr Sohn (13) elf Tage gefehlt hatte. "Emil wollte sich nicht testen lassen", sagte die Mutter, begründete das mit Ängsten des Sohnes. Er sei dann nicht in die Schule hineingelassen worden.

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"Ja, weil Sie die Voraussetzungen dafür nicht erfüllten, das ist Ihre Sache", entgegnete Richter Jochen Meißner.

Die Corona-Tests an Schulen verweigerten noch im April 400 Schüler (weniger als 0,1 Prozent aller Schüler) pro Testwoche (mit zwei Testtagen). (Symbolbild)
Die Corona-Tests an Schulen verweigerten noch im April 400 Schüler (weniger als 0,1 Prozent aller Schüler) pro Testwoche (mit zwei Testtagen). (Symbolbild)  © picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild
Bis zu drei Tests pro Woche mussten die Schüler im vergangenen Jahr durchführen.
Bis zu drei Tests pro Woche mussten die Schüler im vergangenen Jahr durchführen.  © picture alliance/dpa

Bußgeldverfahren wegen "Schwänzens" fast verzehnfacht

Die Tests wurden während der Corona-Pandemie durchgeführt, um die weitere Ausbreitung des Virus einzudämmen.
Die Tests wurden während der Corona-Pandemie durchgeführt, um die weitere Ausbreitung des Virus einzudämmen.  © dpa/Sebastian Kahnert

"Wenn er Ängste hätte, müssen Sie sich mit dem Kinderarzt in Verbindung setzen." Das hatten die Eltern jedoch nicht gemacht. Verwunderlich: Eine ärztliche Maskenpflicht-Befreiung für ihren Sohn hatten sie zuvor erwirkt. Die will der Richter jetzt prüfen, vertagte die Verhandlung.

Im zweiten Fall sollte Jana S. (38) 140 Euro zahlen, da ihre Tochter (10) sieben Tage gefehlt hatte. Die Dresdnerin führte an, ihre Tochter leide schnell unter Nasenbluten. "Ich wollte mein Kind beschützen, ein Attest für Spucktests besorgen", sagte sie. "Aus Angst vor Verfolgung lehnten das viele Ärzte ab."

Schließlich fand sie einen. Da die Tochter dann wieder in die Grundschule ging und die Spucktests auch durchführte, stellte Richter Meißner das Verfahren ein. Die Ängste vieler Ärzte seien ihm bekannt. Ordnungsgemäße Untersuchungen würden jedoch anerkannt.

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Die Anzahl der sachsenweiten Bußgeldverfahren wegen "Schwänzens" stieg laut Generalstaatsanwaltschaft Dresden von 21 im Jahr 2020 auf (bislang) 202 Verfahren im laufenden Jahr - fast eine Verzehnfachung.

Titelfoto: Bildmontage: Imago/xcitepress/picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

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