Neue Quarantäne-Regelung ab 24. Januar: Das müssen die Sachsen jetzt beachten

Dresden - Die von Bund und Ländern neu beschlossenen Quarantäne-Regeln treten am heutigen Montag in ganz Sachsen in Kraft.

Hinter verschlossene Türen in Quarantäne gehen muss man in Sachsen ab dem heutigen Montag nicht mehr ganz so lange. (Symbolbild)
Hinter verschlossene Türen in Quarantäne gehen muss man in Sachsen ab dem heutigen Montag nicht mehr ganz so lange. (Symbolbild)  © Sebastian Gollnow/dpa

Alle Landkreise und kreisfreien Städte würden die Regelungen am 23. Januar mit Wirkung zum nächsten Tag anpassen, teilte das Gesundheitsministerium am Freitag in Dresden mit.

Vor zwei Wochen hatten die Ministerpräsidenten und Bundeskanzler Olaf Scholz (63, SPD) beschlossen, dass die Regeln angepasst werden sollen.

Infizierte müssen sich dann nur noch zehn statt 14 Tage absondern. Kontaktpersonen müssen sich ebenfalls in Quarantäne begeben, wenn sie nicht geboostert oder maximal vor drei Monaten genesen oder doppelt geimpft worden sind.

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Die neuen Regelungen gelten laut Ministerium für Infektionsfälle, die nach dem 23. Januar festgestellt werden, aber auch für Personen, deren Absonderung vor dem 24. Januar begonnen hat.

Sie können ihre Absonderungszeit entsprechend der Neuregelung verkürzen.

Titelfoto: Sebastian Gollnow/dpa

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