Gnade vor Recht: Sachsen rettet 85 Flüchtlinge vor der Abschiebung
Dresden - Humanität geht vor Paragrafenreiterei. Der Freistaat Sachsen hat 2019 so viele Aufenthalts-Härtefälle wie noch nie anerkannt.

Insgesamt 85 ausreisepflichtige Ausländer, darunter viele Kinder, dürfen vorerst bleiben, nachdem sich die Härtefall-Kommission (HFK) mit ihnen befasste.
Im Jahr zuvor waren es 58 Menschen. Das teilte der Sächsische Ausländerbeauftragte Geert Mackenroth (69, CDU) als Kommissionsvorsitzender mit.
Hintergrund: Muss jemand ausreisen, kann er sich an ein Mitglied der Härtefallkommission wenden. Das wiederum KANN den Fall vor die Kommission selbst bringen. Auch die Ausländerbehörde nimmt Stellung.
Die Kommission KANN dann dem Innenminister empfehlen, ein Bleiberecht zu gewähren - wenn humanitäre oder persönliche Gründe es rechtfertigen. Der Innenminister seinerseits KANN dem folgen. Das Thema Asyl ist aber eine andere Baustelle.
Die sächsische HFK besteht aus neun Mitgliedern. Befasst sie sich mit einem Fall, unterliegt der Betroffene für die Dauer einem Abschiebestopp. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Mackenroth zufolge hat sich die Zahl der Anträge von 2018 auf 2019 um 33 Prozent erhöht, gegenüber 2015 um das Achtfache. Die hohe Erfolgsquote inzwischen erklärt er mit der langen Aufenthaltsdauer Betroffener hier und der guten Integration.
