Sachsen verschickt Vollzugshinweise für Impfpflicht in der Pflege
Dresden - Nun ist es offiziell: Sachsen bringt die Impfpflicht im Gesundheitswesen auf den Weg. Am Freitag hat das Sozialministerium die Vollzugshinweise an die sächsischen Landkreise und Kreisfreien Städte verschickt. In den Krankenhäusern und Pflegeheimen des Freistaats dürfen ab 16. März nur noch Geimpfte und Genesene arbeiten. Doch es gibt eine Hintertür namens "Versorgungssicherheit".

Noch vor rund einer Woche forderte Ministerpräsident Michael Kretschmer (46, CDU), die Impfpflicht vorerst auszusetzen.
Doch die Ministerpräsidenten-Konferenz am Mittwoch bestätigte den Entschluss. Am Freitag hat Sachsen sich gefügt und seine "ermessensleitenden Vollzugshinweise" an die Landkreise und Städte geschickt.
Der Weg verläuft wie angekündigt: Beschäftigte im Gesundheitswesen müssen bis zum 15. März ihre Impfung oder Genesung nachweisen.
Eine Ausnahme gilt nur für jene, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.
Wenn ein Mitarbeiter sich verweigert, muss die Einrichtung binnen zwei Wochen das Gesundheitsamt informieren.
Dem Verweigerer droht dann ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot.
Petra Köpping ruft Pflegepersonal zum Impfen auf
Aber: Ungeimpfte dürften weiterarbeiten, wenn ohne sie die Versorgungssicherheit gefährdet ist. Die Entscheidung darüber ist nicht einheitlich geregelt, sondern je nach Einrichtung zu treffen. "Ob eine Gefährdung der Versorgungssicherheit vorliegt oder nicht, liegt im Ermessen des zuständigen örtlichen Gesundheitsamtes", teilt das Sozialministerium mit.
Die Impfquote in den vollstationären Pflegeeinrichtungen des Freistaats liegt aktuell bei 70,7 Prozent. Gesundheitsministerin Petra Köpping (63, SPD): "Ich appelliere erneut insbesondere an das medizinische Fachpersonal, sich impfen zu lassen."
Titelfoto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa