Sachsen zieht bei Corona-Tests die Zügel an!
Dresden - Sachsen dreht an den Stellschrauben bei der Testpflicht. Lockerungen gibt's bei Schulen, strikter wird es unter anderem beim Friseur. Eine unfreiwillige Änderung.

Einfach zu Hause einen Selbsttest machen, die entsprechende Selbstauskunft ausfüllen und ab zum Friseur oder in den Biergarten, das ist ab Samstag in Sachsen nicht mehr erlaubt.
Grund: Die neue Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung der Bundesregierung lässt das als Nachweis nicht mehr gelten.
"Wir hatten bisher in Sachsen eine pragmatische und gute Lösung. Leider müssen wir uns hier den Regelungen des Bundes beugen, was ich sehr bedaure. Was machbar ist, ermöglichen wir", kommentierte Gesundheitsministerin Petra Köpping (62, SPD) die Änderung, die bis 30. Mai gelten soll.
Zulässig sind:
- Testnachweise von offiziellen Teststellen und anerkannten Testzentren
- Tests vor Ort unter Aufsicht des Friseurs, des Wirts usw.
- Testnachweise, die im Betrieb im Sinne des Arbeitsschutzes erstellt werden. Sie können auch als tagesaktueller Testnachweis für andere Angebote verwendet werden.


Lockerungen bei Schulen, Horten, Krankenhäusern und Altenheimen
Gelockert wird bei Schulen, Horten, Krankenhäusern und beim Seniorenwohnen: Eltern, die ihre Kinder bringen oder abholen und dazu aufs Schulgelände müssen, brauchen keinen Test mehr. Bei Kitas und Krippen ist das bereits so.
Auch für geimpfte oder genesene Besucher von Kliniken und Pflegeeinrichtungen entfallen die Corona-Tests.


Aber: Beschäftigte und Gäste von Tagespflege-Einrichtungen müssen sich weiterhin dreimal die Woche testen lassen.
Titelfoto: dpa/Oliver Berg