Strenge Maßnahmen: Gilt die 3G-Regel nun auch in sächsischen Jobcentern?

Freiberg - Gilt die 3G-Regel (Geimpft, Genesen oder Getestet) nun auch in sächsischen Jobcentern? Im Netz tauchte in den vergangenen Tagen ein Einladungsschreiben vom Jobcenter Mittelsachsen auf, in dem der Empfänger auf die 3G-Regel hingewiesen wurde. Was ist dran an der 3G-Regel in Jobcentern? TAG24 hat nachgefragt.

Darf man in sächsische Jobcenter auch nur noch, wenn man genesen, geimpft oder getestet ist? (Symbolbild)
Darf man in sächsische Jobcenter auch nur noch, wenn man genesen, geimpft oder getestet ist? (Symbolbild)  © Jens Kalaene/ZB/dpa

"Unser Sicherheitsdienst wird Ihnen am Haupteingang eine Selbstauskunft aushändigen und den Nachweis 3G (Geimpft / Getestet / Genesen einsehen", steht auf dem Schreiben.

Heißt im Klartext: Jobcenter-Gespräche gibt's nur noch mit Impfung, nach Genesung oder wenn man einem Corona-Test dabei hat, der ab dem 11. Oktober allerdings aus eigener Tasche bezahlt werden muss!

Das Jobcenter Mittelsachsen bestätigt die 3G-Regel. Sie gilt seit dem 1. September. "Zum Schutz unserer Kundinnen und Kunden sowie der Beschäftigten des Jobcenters wird die Maßnahme angewendet", heißt es.

Doch gilt die Regel für alle Jobcenter in Sachsen? Die Antwort: nein. "Alle Jobcenter machen das unterschiedlich", erklärt Pressesprecherin Navina Skibbe gegenüber TAG24.

Dieses Schreiben vom Jobcenter Mittelsachsen geistert seit Tagen durchs Netz.
Dieses Schreiben vom Jobcenter Mittelsachsen geistert seit Tagen durchs Netz.  © privat

Doch nicht 3G: Jobcenter rudert nach TAG24-Anfrage zurück

Rolle rückwärts! Auf Nachfrage bei der Pressestelle des Jobcenters Sachsen heißt es plötzlich, dass die 3G-Regel auch in Mittelsachsen keine Pflicht sei.

"Wir haben in unseren Jobcentern Räume, die so ausgestattet sind, dass auch Ungetestete vorsprechen können", so Skibbe. Durch Hygienemaßnahmen, Maske, Abstand und einem Spuckschutz aus Plexiglas soll das Infektionsrisiko im Jobcenter nahezu ausgeschlossen werden.

Auch Kürzungen soll es durch die 3G-Regel nicht geben. "Wer keinen Test vorweisen kann, dem wird nichts gekürzt", verspricht die Jobcenter-Sprecherin.

Außerdem soll das Schreiben künftig angepasst werden. "Das war etwas zu hart formuliert", gibt Skibbe zu. Man habe bereits mit dem Jobcenter Mittelsachsen gesprochen und den Text angepasst.

Titelfoto: privat, Jens Kalaene/ZB/dpa

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