Vorwarnstufe erreicht: Ab heute gelten weitere Einschränkungen in Sachsen

Dresden - In Sachsen gelten vom heutigen Freitag an weitere Einschränkungen, nachdem die sogenannte Vorwarnstufe nach der Corona-Verordnung erreicht ist.

An privaten Treffen dürfen ab Freitag höchstens zehn Personen teilnehmen. Ausgenommen: Geimpfte, Genesene und Kinder bis zum 15. Geburtstag.
An privaten Treffen dürfen ab Freitag höchstens zehn Personen teilnehmen. Ausgenommen: Geimpfte, Genesene und Kinder bis zum 15. Geburtstag.  © Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa

So gilt dann zum Beispiel in Wohnheimen und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Krankenhäusern zweimal wöchentlich eine Testpflicht für die Beschäftigten, wie das Gesundheitsministerium am Mittwoch mitteilte.

An privaten Treffen dürfen höchstens zehn Personen teilnehmen, die aus unterschiedlichen Haushalten stammen dürfen. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind bei der Zählung ebenso wie geimpfte oder genesene Personen ausgenommen.

Sogenannte landestypische Veranstaltungen, darunter Weihnachtsmärkte und Bergparaden, sind auch während der Vorwarnstufe weiterhin möglich.

Geplante Solarkraft-Trassen direkt neben der Eisenbahn
Sachsen Geplante Solarkraft-Trassen direkt neben der Eisenbahn

Ausnahmen von der 3G-Regelung, der Maskenpflicht und der Kontakterfassung bei mehr als 1000 Besuchern zur gleichen Zeit können aber nur gemacht werden, wenn eine Aufteilung der Veranstaltung in Flanier- und Verweilbereiche erfolgt.

In den Verweilbereichen dürfen jedoch nicht mehr als 1000 Menschen gleichzeitig anwesend sein.

Weitere Einschränkungen könnten durch die Überlastungsstufe ausgelöst werden

Die Vorwarnstufe gilt, wenn an fünf aufeinander folgenden Tagen auf den Normalstationen der Krankenhäuser mehr als 650 Covid-19-Patienten und auf den Intensivstationen mehr als 180 Covid-19-Patienten liegen.

Am Mittwoch waren 920 Betten auf Normalstation belegt, bei den Intensivbetten waren es 224.

Wenn die Zahl der Covid-19-Patienten an fünf aufeinanderfolgenden Tagen bei 1300 auf den Normalstationen beziehungsweise 420 auf den Intensivstationen erreicht wird, gilt dies als Überlastungsstufe, die weitere Einschränkungen auslöst.

Titelfoto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa

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