Widerstand gegen Corona-Schutzmaßnahmen: Hunderte Klagen in Sachsen!

Dresden - Protest und Widerstand im Zuge der Corona-Pandemie schlagen weiterhin bis in die Justiz durch.

Ein Teilnehmer bei einer Kundgebung von Verschwörungstheoretikern im Zuge der Corona-Krise in Dresden. Bereits seit dem Beginn der Pandemie kommt es zu Widerstand gegen die Corona-Schutzmaßnahmen.
Ein Teilnehmer bei einer Kundgebung von Verschwörungstheoretikern im Zuge der Corona-Krise in Dresden. Bereits seit dem Beginn der Pandemie kommt es zu Widerstand gegen die Corona-Schutzmaßnahmen.  © Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa

Die drei sächsischen Verwaltungsgerichte Chemnitz, Leipzig und Dresden sowie das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen beschäftigten seit März 2020 rund 570 Fälle, vor allem Klagen gegen Allgemeinverfügungen und Schutzverordnungen der Behörden, aber auch Geschäftsschließungen, Betriebsverbote oder im Zusammenhang mit Corona-Hilfen.

Etwa Dreiviertel der Fälle, vorwiegend Eilsachen, sind erledigt - mit Beschluss, Gerichtsbescheid oder durch Rücknahme.

Dabei wurde nur wenigen Klagen komplett oder teils stattgegeben, die meisten Anträge abgewiesen oder abgelehnt.

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Am Verwaltungsgericht Leipzig standen bis Ende März 114 Eingänge mit Corona-Bezug zu Buche – 43 Klagen und 71 Eilanträge auf vorläufigen Rechtsschutz. Davon sind etwa zehn noch nicht entschieden, sagte ein Sprecher.

Die meisten Verfahren betrafen Corona-Schutzverordnungen des Landes und Allgemeinverfügungen der Kommunen. In 16 Fällen ging es um Corona-Hilfen.

Großteil der Eilverfahren mit Corona-Bezug nicht erfolgreich

Das Verwaltungsgericht in Chemnitz. In gesamt Sachsen werden immer mehr Klagen mit Bezug zum Coronavirus verhandelt.
Das Verwaltungsgericht in Chemnitz. In gesamt Sachsen werden immer mehr Klagen mit Bezug zum Coronavirus verhandelt.  © Uwe Meinhold

Das Dresdner Verwaltungsgericht beschäftigten bis Mitte März 140 Verfahren mit Corona-Bezug, wobei 52 Klagen eingingen. In gut der Hälfte ging es um die Berufs- oder Gewerbetätigkeit etwa bei Geschäftsschließungen.

Aber auch Maskenpflicht, Feuerwerksverbot, Impfpriorisierung, Test- oder Maskenpflicht für Schulen und Veranstaltungen, Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen.

Von 112 Eilverfahren waren nur zwei erfolgreich und ein weiteres teilweise, über Klagen wurde noch nicht streitig entschieden, sagte ein Sprecher.

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Das Verwaltungsgericht Chemnitz verzeichnet bisher 25 Klagen und 64 Eilverfahren, die sich gegen Schutzmaßnahmen und Quarantäne, zwangsweise Ladenschließung, die Untersagung des Betriebs von Sportstätten, Friseur- oder Tattoo-Studios oder auch sexueller Dienstleistungen richteten.

Dazu kamen Verfahren gegen Demonstrationsverbote und wegen staatlicher Corona-Hilfen.

Auch gegen das Lüften an Schulen wurde Klage eingereicht

Schul-Zutritt nur mit negativem Corona-Test? Dagegen gab es Eilanträge. Das Oberwaltungsgericht Bautzen schmetterte diese Ende März ab. (Symbolbild)
Schul-Zutritt nur mit negativem Corona-Test? Dagegen gab es Eilanträge. Das Oberwaltungsgericht Bautzen schmetterte diese Ende März ab. (Symbolbild)  © Philipp von Ditfurth/dpa

Am OVG gab es inzwischen mehr als 200 Eingänge im Bereich Infektionsschutz.

Während sich die Hauptsacheverfahren gegen die Corona-Schutz- und die Quarantäne-Verordnung des Landes richten, haben Eilverfahren nach Angaben des Gerichtssprechers überwiegend das Ziel, diese oder Teile davon außer Vollzug zu setzen.

Mitte März waren zehn Hauptsache- und 142 Eilverfahren erledigt.

Der Senat habe auch Anträge abgelehnt, weil das vermeintlich als verboten angesehene Verhalten gar nicht verboten war.

Der für Versammlungsrecht zuständige OVG-Senat musste mehrfach im Eilweg über Beschwerden gegen Verbote oder Auflagen befinden wie das Begehren eines Hochschullehrers, der Präsenz- und keine Onlineprüfungen durchführen wollte.

"Auch das zur Verringerung der Ansteckungsgefahr angeordnete Lüften von Schulräumen war Gegenstand eines Verfahrens."

Titelfoto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa

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