Zu niedrige Zinsen: Verbraucherschützer ziehen gegen die nächste Sparkasse vor Gericht
Dresden - Sachsens Verbraucherzentrale (VZS) zieht wieder gegen eine Sparkasse vor Gericht. Diesmal soll das Oberlandesgericht (OLG) prüfen, ob Sparern im Muldental zu wenig Zinsen gezahlt wurden. Der Musterfeststellungsklage haben sich 126 Sparkassen-Kunden angeschlossen.

Im seit Jahren geführten Zinsstreit zwischen der VZS und sächsischen Sparkassen steht es aktuell fünf zu null.
Nachdem das OLG zuvor die Prämienspar-Klauseln der Kreditinstitute Leipzig, Zwickau, Erzgebirge, Meißen und Vogtland kippte, knöpfen sich die Verbraucherschützer nun die Sparkasse Muldental vor.
Am Mittwoch war in Dresden erster Verhandlungstermin. Nach Auffassung der klagenden Verbraucherzentrale sollen auch die Kreisbänker aus Grimma ihren Langzeitsparern Zinsen vorenthalten haben. Im Durchschnitt seien aus Sicht der VZS pro Sparvertrag 2900 Euro zu wenig gezahlt worden, erklärte deren Vorstand Andreas Eichhorst.
Doch so leicht wie in den Vorverfahren scheinen es die Verbraucherschützer diesmal nicht zu haben. Aufgrund einer Formalie!
Denn möglicherweise ist ihre Musterfeststellungsklage diesmal gar nicht zulässig.

Denn vor Gericht war am Mittwoch strittig, ob bei Klageeinreichung im Oktober 2020 die erforderliche Quote von zehn betroffenen Sparern bereits erreicht war.
Hintergrund: Einige der Klage-Interessenten sollen sich zwischenzeitlich außergerichtlich mit der Sparkasse geeinigt haben. Das OLG erwartet dazu neue Stellungnahmen und kündigte seine Entscheidung für September an.
Titelfoto: Montage: Sören Müller, Thomas Türpe