Badegast angeschossen: Jäger muss für Querschläger zahlen

Zwickau - Mitten im sommerlichen Badegetümmel wurde Rentner Hans-Dieter Klitzsch (69) im Vogtland von einer Gewehrkugel getroffen. Der angeklagte Jäger ist sich vor dem Landgericht Zwickau keiner Schuld bewusst. Laut den Richtern hätte er dort an diesem Tag niemals jagen dürfen.

Jäger Kurt E. (72) blieb auch am Landgericht Zwickau erfolglos.
Jäger Kurt E. (72) blieb auch am Landgericht Zwickau erfolglos.  © Uwe Meinhold

Ein irrer Querschläger sorgte im Juli 2020 im Waldsportbad Rebesgrün für Aufsehen. Hans-Dieter Klitzsch wollte sich mit seiner Enkelin erfrischen, als das Unglück passierte. Eine Kugel traf ihn im Bauch.

"Es hat nacheinander geknallt. Plötzlich tat es an meinem Bauch ganz schön weh." Der Rentner hatte viel Glück. Heute erinnert ihn nur noch eine Narbe an den unglaublichen Vorfall.

Jäger Kurt E. (72) gab den Schuss ab. Er habe auf dem benachbarten Feld gejagt, aber nicht auf das Freibad gezielt, sagte er vor Gericht aus. Daher wollte er den Strafbefehl von 1320 Euro nicht zahlen.

Doch auch in zweiter Instanz blieb E. erfolglos. Er muss 630 Euro Geldstrafe zahlen, dazu in Teilen ein teures Gutachten, das er selbst eingefordert hatte.

Titelfoto: Uwe Meinhold

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