Justiz erneut uneins bei "Hängt die Grünen"-Plakate

Zwickau - Die Justiz bleibt uneins beim Umgang mit Hetzplakaten der rechtsextremen Splitterpartei III. Weg mit dem Slogan "Hängt die Grünen".

Mehrere Plakate mit der Aufschrift "Hängt die Grünen" wurden 2021 in Zwickau aufgehängt. Die Justiz bleibt uneins beim Umgang mit dem Slogan.
Mehrere Plakate mit der Aufschrift "Hängt die Grünen" wurden 2021 in Zwickau aufgehängt. Die Justiz bleibt uneins beim Umgang mit dem Slogan.  © Maik Börner

Während das Amtsgericht München jüngst zwei Männer verurteilt und die Plakate als Volksverhetzung und Aufruf zum Totschlag gewertet hat, hat es das Amtsgericht Zwickau abgelehnt, ein Hauptverfahren zu eröffnen.

Dafür wurden "rechtliche Gründe" angegeben, zu konkreten Details hat sich das Gericht bisher auf Nachfrage nicht geäußert. Über den Beschluss hatte am Donnerstag die "Freie Presse" berichtet. Die Staatsanwaltschaft Zwickau hat laut einer Sprecherin Beschwerde eingelegt, sodass er noch nicht rechtskräftig ist.

Die Plakate hatten voriges Jahr im Bundestagswahlkampf für Wirbel gesorgt. Nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Chemnitz durften sie in Zwickau zunächst hängen bleiben. Nach einer Beschwerde der Stadt entschied das Oberverwaltungsgericht jedoch, dass sie abgehängt werden müssen.

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Sie erfüllten den objektiven Tatbestand der Volksverhetzung, befanden die Richter in Bautzen. Daher seien sie eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Auch die Staatsanwaltschaft Zwickau hatte damals zunächst Ermittlungen abgelehnt, sodass die Generalstaatsanwaltschaft intervenierte.

Amtsgericht Zwickau unsicher, wer mit "die Grünen" gemeint ist

Im Frühjahr hatte die Staatsanwaltschaft Zwickau dann laut einer Sprecherin Anklage beim Amtsgericht gegen zwei Männer, darunter den Landesvorsitzenden des III. Weges, wegen gemeinschaftlicher Volksverhetzung erhoben.

Laut Staatsanwaltschaft hat das Gericht seine Ablehnung damit begründet, dass bei dem Slogan nicht genau abzugrenzen sei, wer mit dem Verweis auf "die Grünen" gemeint und daher das Ganze von der Meinungsfreiheit gedeckt sei.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft sei jedoch klar, dass sich dies für den objektiven Betrachter auf die Partei "Die Grünen" und ihre Mitglieder beziehe, hieß es. Nun müsse sich das Landgericht mit der Beschwerde befassen.

Titelfoto: Maik Börner

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