Sekundenschlaf! Audi-Fahrer (22) kracht im Landkreis Zwickau gegen Baum

Waldenburg - Übermüdet und leicht betrunken war ein junger Mann (22) am Sonntagmorgen auf einer Bundesstraße in Waldenburg (Landkreis Zwickau) unterwegs. Durch einen Sekundenschlaf krachte der 22-Jährige gegen einen Baum.

Ein Audi-Fahrer (22) krachte am Sonntagmorgen bei Waldenburg gegen einen Baum. Er war so müde, dass er am Steuer einschlief (Symbolbild).
Ein Audi-Fahrer (22) krachte am Sonntagmorgen bei Waldenburg gegen einen Baum. Er war so müde, dass er am Steuer einschlief (Symbolbild).  © 123RF/bialasiewicz

Der Unfall geschah gegen 5.30 Uhr auf der B175 in Richtung Schlagwitz. Plötzlich kam der junge Mann mit seinem Audi von der Straße ab und krachte gegen einen Baum. Dabei wurde er leicht verletzt.

Gegenüber der Polizei gab der Mann an, am Steuer eingeschlafen zu sein. Doch das war nur die halbe Wahrheit: Ein Alkoholtest ergab einen Wert von 0,4 Promille. Daraufhin ging es für den Audi-Fahrer zur Blutentnahme - eine entsprechende Anzeige folgte.

"Der insgesamt entstandene Sachschaden ist auf rund 30.000 Euro geschätzt worden", so ein Polizeisprecher.

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Der Audi wurde durch den Unfall massiv beschädigt - er wurde abgeschleppt.

Sekundenschlaf auch auf A72: Wohnmobil-Fahrer (35) kracht gegen Leitplanke

Auch auf der A72 kam es zu einem Unfall durch Sekundenschlaf. (Symbolbild)
Auch auf der A72 kam es zu einem Unfall durch Sekundenschlaf. (Symbolbild)  © Jan Woitas/dpa

Ein ähnlicher Unfall ereignete sich auf der A72 bei Hartenstein, ebenfalls im Landkreis Zwickau. Ein 35-Jähriger war am Sonntagmorgen gegen 8.50 Uhr mit seinem Wohnmobil in Richtung Leipzig unterwegs, als er links von der Autobahn abkam und die Mittelschutzplanke streifte.

"Verletzt wurde glücklicherweise niemand", heißt es von der Polizei. Dennoch entstand ein Sachschaden von etwa 10.500 Euro. Auch in diesem Fall soll der 35-Jährige in einen Sekundenschlaf gefallen sein.

Sekundenschlaf am Steuer kann teuer werden: Wer durch Müdigkeit einen Unfall baut und andere Personen dadurch verletzt, muss laut Strafgesetzbuch mit einer empfindlichen Geldstrafe oder sogar mit einer Freiheitsstrafe rechnen.

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Grundsätzlich, so sieht es das Gesetz vor, muss jeder Autofahrer vor Fahrtantritt in der Lage sein, das Auto sicher über die Straßen zu bringen. Bedeutet: Nicht alkoholisiert und nicht übermüdet ins Auto steigen.

Titelfoto: 123RF/bialasiewicz

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