Strenge Kontakt-Beschränkungen: Diese Corona-Regeln gelten ab Dienstag im Norden
Kiel - In Schleswig-Holstein treten am Dienstag private Kontaktbeschränkungen in Kraft.

Privat dürfen sich laut Corona-Landesverordnung nur noch maximal zehn Personen treffen, außer alle gehören einem Haushalt an.
Das gilt auch für Geimpfte und betrifft nicht nur Wohnungen und Häuser, sondern auch dazugehörige Gärten. Kinder bis 14 Jahren sind ausgenommen.
Behörden können für Straßen, Wege und Plätze, auf denen an Silvester und Neujahr mit verstärktem Andrang zu rechnen ist, Kontakte auf bestimmte Gruppengrößen beschränken.
Bei Veranstaltungen wie Konzerten oder beim Sport sind nur noch 1000 Zuschauer erlaubt. Diskotheken und Clubs dürfen nur mit halber Kapazität (maximal 1000 Menschen) öffnen.
Auch beim Tanzen gilt Maskenpflicht. Zutritt erhalten nur Geimpfte und Genesene, wenn sie einen negativen Corona-Test vorlegen (2G plus).
Die Regeln gelten auch für Tanzpartys, Bälle oder vergleichbare Veranstaltungen in Gaststätten.
Titelfoto: Frank Molter/dpa