Bußgeld wegen Teilimpfpflicht in Thüringen frühestens Mitte Juni

Erfurt - In Thüringen müssen ungeimpfte Pflegekräfte und ungeimpftes medizinisches Personal erst Mitte Juni mit einem Bußgeldbescheid rechnen, sollten sie keinen Impfnachweis vorlegen.

In Einrichtungen des Thüringer Gesundheits- und Pflegebereiches sollen Beschäftigte ab dem 15. März einen Impfnachweis vorlegen. (Archivbild)
In Einrichtungen des Thüringer Gesundheits- und Pflegebereiches sollen Beschäftigte ab dem 15. März einen Impfnachweis vorlegen. (Archivbild)  © Moritz Frankenberg/dpa

Das geht aus einem Zeitplan zur Umsetzung der Teilimpf-Pflicht in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereiches im Freistaat hervor, den das Gesundheitsministerium am Mittwoch veröffentlichte.

Demnach müssen Beschäftigte in diesen Einrichtungen ab dem 15. März einen Impfnachweis vorlegen. Die Leitung der jeweiligen Einrichtung soll dann die Nachweise innerhalb von zwei bis vier Wochen dem Gesundheitsamt melden. Zwischen Mitte April und Mitte Mai soll dem Impfunwilligen dann eine Aufforderung mit einer Vier-Wochen-Frist zugestellt werden, den Nachweis zu erbringen.

Verstreicht die Frist, werden zwei Verfahren eingeleitet: Ein Bußgeldverfahren und ein Verbotsverfahren, das am Ende auf ein Betätigungs- oder Betretungsverbot hinausläuft.

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Ein Bußgeldbescheid soll dann bis Mitte Juni erlassen werden - mit Zahlungsfrist bis Anfang Juli. Als letzter Schritt steht Anfang bis Mitte Juli der Erlass einer Verbotsverfügung, die Ende Juli/Anfang August ihre Wirkung entfalten soll.

Zwischendrin soll es Anhörungen des betroffenen Beschäftigten und der Einrichtung geben.

Werner: "Motivieren statt sanktionieren"

Außerdem wird das Verfahren unterbrochen, wenn der Betroffene Termine für eine vollständige Impfserie vorlegt, wobei der erste Impftermin nicht mehr als drei Wochen in der Zukunft liegen darf.

"Unsere Strategie lautet: Motivieren statt sanktionieren", erklärte Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner (53, Linke). Sie forderte erneut den Bund auf, die allgemeine Impfpflicht zügig auf den Weg zu bringen.

"Wir können die Verantwortung für das Impfen nicht allein denjenigen zuschieben, die seit zwei Jahren bereits eine Hauptlast der Pandemie tragen", machte Werner klar.

Je schneller die allgemeine Impfpflicht komme, desto höher könnte ihrer Meinung nach die Akzeptanz für die Teilimpf-Pflicht sein und damit "die Abwanderung wertvoller Fachkräfte vermieden werden".

Titelfoto: Moritz Frankenberg/dpa

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