Dreijährige ertrinkt beim Entenfüttern in der Unstrut: Verletzte eine Angehörige die Aufsichtspflicht?
Mühlhausen - Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hat nach dem Tod eines dreijährigen Kindes Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet.
Es werde untersucht, ob eine enge Familienangehörige möglicherweise ihre Aufsichtspflicht verletzt habe, sagte der Sprecher der Behörde, Dirk Germerodt, am Dienstag. Zuvor hatte der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) berichtet.
Das Kind war in der vergangenen Woche in Mühlhausen (Unstrut-Hainich-Kreis) in die Unstrut gefallen und ertrunken.
Das Mädchen war ersten Erkenntnissen zufolge beim Entenfüttern mit mehreren Kindern und Erwachsenen plötzlich verschwunden.
Kurze Zeit später wurde das kleine Mädchen leblos im Wasser entdeckt. Ersthelfer und der Rettungsdienst versuchten das Kind zu reanimieren - jedoch ohne großen Erfolg. Die Kleine starb wenig später im Krankenhaus.
Laut Behördensprecher Germerodt sollen nun die genauen Umstände näher untersucht werden.
Titelfoto: Montage: dpa/Frank Rumpenhorst, dpa/Boris Roessler