Keine epidemische Lage mehr: Welche Corona-Regeln in Thüringen noch gelten

Erfurt - Grünes Licht für Karneval und Volksfeste: Weil die epidemische Lage in Thüringen ausläuft, gelten bald weitere Lockerungen. Ein Überblick:

In Thüringen wird das Leben wieder deutlich entspannter und weniger von Einschränkungen geprägt.
In Thüringen wird das Leben wieder deutlich entspannter und weniger von Einschränkungen geprägt.  © Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa

Wo fallen Corona-Regeln weg oder werden gelockert?

Demonstrationen oder politische Kundgebungen müssen künftig nicht mehr an einem festen Ort stattfinden - Demonstrationszüge etwa werden wieder erlaubt sein. Außerdem fällt das Verbot von Volksfesten, Frühlingsmärkten und Festivals weg. Freizeitparks, Bars, Diskotheken und Bordelle dürfen wieder öffnen und nicht mehr pauschal geschlossen werden.

Was ist mit den Hotspot-Regelungen?

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Die strengeren sogenannten Hotspot-Regeln in Regionen mit besonders hohen Inzidenzen fallen weg. Dazu zählt unter anderem eine stärkere Begrenzung von Besuchern bei Veranstaltungen - aber auch die Wiedereinführung einer Sperrstunde in der Gastronomie und die Ausweitung von 2G-plus-Regeln auf Bereiche wie Gastronomie oder körpernahe Dienstleistungen.

Der Landkreis Eichsfeld befindet sich derzeit in der ersten Hotspot-Kategorie, wo solche strengeren Regeln angewandt werden müssen. Mit dem Auslaufen der epidemischen Lage fallen diese dann auch dort weg.

Ab wann genau gelten die Lockerungen?

Die epidemische Lage läuft am Donnerstag aus, die Lockerungen gelten dann ab Freitag.

Großteil der Maßnahmen fällt im März

2G bzw. 3G gelten nur noch in ausgewählten Bereichen. Im Einzelhandel sind die G-Regeln dagegen gestrichen.
2G bzw. 3G gelten nur noch in ausgewählten Bereichen. Im Einzelhandel sind die G-Regeln dagegen gestrichen.  © Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa

Welche Bedingungen gelten dann ab Freitag in den betroffenen Bereichen?

Nach bisherigen Plänen des Thüringer Gesundheitsministeriums soll ab Freitag in Bars die 3G-Regel gelten. Das bedeutet: Zutritt erhalten nur geimpfte und genesene Menschen sowie jene, die einen negativen Corona-Test vorzeigen können. In Freizeitparks oder Indoorspielplätzen soll 2G gelten - nur Geimpfte oder Genesene kommen rein.

In Clubs, Diskotheken, Bordelle oder Swingerclubs kommen dann nur noch Geimpfte und Genesene rein, die zusätzlich einen negativen Test zeigen können oder deren Immunisierung noch nicht lange zurückliegt.

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Wie geht es dann weiter?

Die nächsten Lockerungen sind schon geplant: Am 1. März soll es eine neue Corona-Verordnung geben. Außerdem ist nach bisherigen Plänen mit den meisten Corona-Regeln ab 20. März ohnehin Schluss. Dann soll es nach einer Verabredung von Bund und Ländern nur noch eine Art Basis-Schutz geben - wie genau der aussieht, steht noch nicht fest.

Eine "konkrete Gefahr der epidemischen Ausbreitung" wurde am 24. November im Thüringer Landtag festgestellt. Zwar ist die Sieben-Tage-Inzidenz mittlerweile deutlich höher als vor drei Monaten, doch wegen der Omikron-Variante zeichnet sich ein Kollaps des Gesundheitssystems nicht noch einmal ab.

Titelfoto: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa

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