Prozess gegen "Revolution Chemnitz": Ende in Sicht?
Dresden - Seit September 2019 wird gegen acht mutmaßliche Mitglieder der rechten Terrorgruppe "Revolution Chemnitz" am Oberlandesgericht (OLG) verhandelt. Jetzt scheint ein Ende in Sicht. Der Chefrichter ließ wissen, dass der Bundesanwalt Anfang Februar plädieren soll.

Offenbar hat die Kammer genug gehört. Dabei muss der für die Verteidiger wichtigste Zeuge, der Präsident des sächsischen Verfassungsschutzes, noch aussagen...
Die Männer (21 - 32) um den mutmaßlichen Anführer Christian K. (32) sollen mit der selbsternannten Gruppe "Revolution Chemnitz" den gewaltsamen Umsturz geplant haben. Sie wollten sich Schusswaffen beschaffen, um "unter Inkaufnahme der Tötung von Mensch einen Umsturz der demokratischen Ordnung in Gang zu setzen", so der Generalbundesanwalt.
Diese "Revolution" sollte am Tag der Deutschen Einheit 2018 in Berlin eingeleitet werden. Bei einem "Probelauf" überfielen sie Jugendliche und Ausländer im September an der Schlossteichinsel in Chemnitz und flogen so auf. Die Männer wurden am 1. Oktober 2018 festgenommen.
Während im Prozess im Hochsicherheitssaal am OLG die anderen Angeklagten teilweise Angaben machen oder bestreiten, hüllt sich Christian K. komplett in eisiges Schweigen. Sein gutes Recht. Aber bei den restlichen Angeklagten und deren Verteidigern schürt das freilich Argwohn, zumal ohnehin vermutet wird, dass der Verfassungsschutz einen Zuträger hatte.
Erschwerend kommt hinzu: Die Fahnder sollen bei den Ermittlungen auch vorhandene Daten der Angeklagten beim Verfassungsschutz abgefordert haben. Von allen, aber wohl nicht von Christian K.
Logisch, dass die Verteidiger unbedingt den Präsidenten des sächsischen Verfassungsschutzes, Gordian Meyer-Plath, hören wollen. Auch um zu klären, ob der Hauptangeklagte, so er Informant war, "von höherer Stelle" angestiftet wurde, diese Truppe ins Leben zu rufen. Der Präsident soll Ende Januar im Gericht aussagen.
Der Chefrichter im Prozess rechnet offenbar nicht damit, dass danach noch offene Fragen zu klären wären. Demnach könne der Bundesanwalt dann schon am 7. Februar plädieren. Fraglich, ob das die Verteidiger auch so sehen...

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