
Revision! Nun kommt Leipzigs Rocker-Prozess vor den Bundesgerichtshof!
Leipziger Rocker-Prozess soll vor Bundesgerichtshof verhandelt werden
Leipzig - Die vier Männer, die wegen eines Mordes im Rocker-Milieu zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt wurden (TAG24 berichtete), gehen gegen die Entscheidung vor. Die Verteidiger der 33 bis 47 Jahre alten Männer legten alle Revision ein, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch sagte.

Nun wird sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit den tödlichen Schüssen befassen müssen. Das Landgericht Leipzig hatte die Männer vergangenen Dienstag verurteilt. Noch am selben Tag sei der erste Einspruch eingegangen. Eine Begründung für die Revision liegt dem Gerichtssprecher zufolge noch nicht vor.
Die vier Mitglieder des inzwischen aufgelösten Leipziger Chapters der Hells Angels wurden vom Landgericht wegen gemeinschaftlichen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen verurteilt.
Der Jüngste soll im Sommer 2016 in der Eisenbahnstraße ein Mitglied des rivalisierenden Rockerclubs United Tribuns erschossen haben. Zwei weitere Männer wurden verletzt.
Die Mitangeklagten wussten nach Einschätzung des Landgerichts von dem Vorhaben - die vier hatten demnach einen gemeinsamen Tatplan.
Die Staatsanwaltschaft in Leipzig könnte derweil weitere Mord-Anklagen gegen weitere Beteiligte der Schießerei prüfen (TAG24 berichtete). Eine Entscheidung werde nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe erfolgen, erklärte der Sprecher der Anklagebehörde, Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz.

Fotos: DPA