Plädoyers im Mordprozess: Verteidiger wollen zwei Hells Angels in Freiheit sehen

Leipzig - Im Mordprozess gegen vier Leipziger Hells Angels hat die Verteidigung am Dienstag ihre Plädoyers fortgesetzt. Für einen der Rocker wurde Freispruch gefordert.

Frank M.s (47) Anwälte beschreiben die an seinen Schuhen gefundene Opfer-DNA als Kontamination.
Frank M.s (47) Anwälte beschreiben die an seinen Schuhen gefundene Opfer-DNA als Kontamination.  © Ralf Seegers

Für die Staatsanwaltschaft sind Frank M. (47) und Ferenc B. (42) jene Männer, die auf den sterbenden Veysel A. (27) eintraten. Das von der Anklage als Hauptbeweismittel eingebrachte Handy-Video eines Zeugen zeigt, wie der von Schüssen getroffene "United Tribuns"-Anwärter am Boden liegt und von zwei Personen mit Füßen traktiert wird. Oberstaatsanwalt Guido Lunkeit hält M. und B. des gemeinschaftlichen Mordes für schuldig und hatte deshalb lebenslange Haft beantragt (TAG24 berichtete).

Da das Video von äußerst schlechter Qualität ist, war im Prozess wochenlang über dessen Verwertbarkeit gestritten worden. Das Gros der Verteidiger lehnt es als Beweismittel ab.

Die Anwälte von Frank M. forderten am Dienstag einen Freispruch für ihren Mandanten. Herbert Hedrich und Denis van Ngoc begründeten dies damit, dass der Hells Angel seine Aktivitäten bei der Auseinandersetzung rechtzeitig gestoppt und das Opfer mithin gar nicht getroffen hätte. Die Juristen werteten dieses Verhalten als Rücktritt vom Versuch der gefährlichen Körperverletzung. Die von den Ermittlungsbehörden an den Schuhen des Tattoostudio-Besitzers gefundene Opfer-DNA beschrieb Verteidiger van Ngoc als Kontamination.

Ferenc B.s Verteidigung vertraut dem Gericht

Die Verteidigung von Ferenc B. (42) stellte keinen Antrag, vertraut auf das Gericht.
Die Verteidigung von Ferenc B. (42) stellte keinen Antrag, vertraut auf das Gericht.  © Ralf Seegers

Die Verteidigung von Ferenc B. stellte überraschenderweise gar keinen Antrag. Er vertraue dem Gericht, sagte Anwalt Raban Funk am Ende seines Plädoyers.

Zuvor hatte er für seinen Mandanten jedweden Tötungsvorsatz bestritten. Auch sei dem bislang nicht vorbestraften Dachdecker gar nicht bekannt gewesen, dass einer seiner Rocker-Brüder eine Schusswaffe mitgeführt habe.

Seinen Mandanten stellte Funk als eine Art Mitläufer dar, dem allenfalls gefährliche Körperverletzung vorgeworfen werden könne. Angesichts der fast dreijährigen Untersuchungshaft erwartet der Verteidiger, dass das Schwurgericht die Schuld seines Mandanten als verbüßt ansieht.

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Für den Fall, dass die Richter ihren Auffassungen nicht folgen wollen, stellten die Rocker-Anwälte noch jede Menge Beweisanträge, um vor einem etwaigen Urteil noch weitere Polizisten, Gutachter und einen Szenekenner zu hören. Die angeklagten Hells Angels selbst verzichteten übrigens allesamt auf das Recht des letzten Wortes.

Nächster Verhandlungstag ist der 4. Juli. Für diesen Tag wird auch das Urteil erwartet.

Oberstaatsanwalt Guido Lunkeit hält Frank M. und Ferenc B. des gemeinschaftlichen Mordes für schuldig, beantragte lebenslängliche Haft.
Oberstaatsanwalt Guido Lunkeit hält Frank M. und Ferenc B. des gemeinschaftlichen Mordes für schuldig, beantragte lebenslängliche Haft.  © Ralf Seegers

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