Gebäudereinigung: Hier ist nicht alles sauber
Rosenheimer Zoll prüft Reinigungsfirmen auf illegale Beschäftigung.
Rosenheim - Am 2. Juli 2018 fand eine bundesweite Schwerpunktprüfung des Zolls in der Gebäudereinigungsbranche statt, bei der bundesweit 2.500 Bedienstete der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) im Einsatz waren.

Auch das Hauptzollamt Rosenheim beteiligte sich mit 82 Zöllnerinnen und Zöllnern der Standorte Rosenheim, Traunstein und Weilheim an dieser Prüfung.
Im gesamten Bezirk des Hauptzollamtes Rosenheim wurde in 59 Objekten geprüft, ob dort "sauber" gearbeitet wird.
Entscheidend war dabei allerdings nicht die Gründlichkeit der Reinigung, sondern ob die Arbeitsbedingungen nach dem Mindestlohngesetz, dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz, sowie die sozialversicherungsrechtlichen Pflichten eingehalten wurden.
Nach ersten Erkenntnissen ergaben sich in 25 Fällen Unstimmigkeiten, die einer weiteren Prüfung bedürfen, dabei besteht in sieben Fällen der Verdacht, dass Betriebe den vorgeschriebenen Mindestlohn nicht bezahlten und in ebenfalls sieben Fällen liegen Anhaltspunkte für Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten vor, erklärte nun das Hauptzollamt Rosenheim.
"Die Schwarzarbeits- und Mindestlohnkontrollen durch den Zoll sind für Arbeitnehmer und die Wirtschaft gleichermaßen wichtig, nur so können die Lohnansprüche und somit auch der lautere Wettbewerb unter den Reinigungsfirmen gesichert werden", so die Pressesprecherin des Hauptzollamts, Patrizia Kaiser.
Fotos: Zoll