Brandstiftung mit zwei Toten: Mörderin muss lebenslang hinter Gittern

Rostock - Das Landgericht Rostock hat eine 45 Jahre alte Frau wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie Ende März die Wohnung ihres früheren Lebensgefährten in Brand gesetzt und danach die Wohnungstür von außen abgeschlossen hatte.

Der Angeklagten werden von der Justizbeamtin die Handschellen abgenommen.
Der Angeklagten werden von der Justizbeamtin die Handschellen abgenommen.  © DPA

Ihrem Ex-Freund und einem weiteren Mann blieb laut Staatsanwaltschaft keine Möglichkeit zur Flucht, sie verbrannten bis zur Unkenntlichkeit (TAG24 berichtete).

Das Gericht folgte mit dem Antrag der Anklagevertretung. Die 45-Jährige selbst hatte während des Prozesses die Tat bestritten, die Verteidigung auf Freispruch plädiert.

Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig, die Verteidigung kündigte Revision an.

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Die Frau und die zwei Opfer kannten sich aus dem Alkoholiker-Milieu der mecklenburgischen Kleinstadt. Sie gewährten einander Unterkunft. Allerdings kam es auch häufiger zum Streit, wie der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung ausführte.

Bereits einige Tage vor dem Tattag hatte die Angeklagte nach Auffassung des Gerichts den Entschluss gefasst, ihren ehemaligen Freund zu töten. Sie sei ihm nach einer kürzeren, engeren Beziehung überdrüssig gewesen.

Dazu habe sie einen Molotowcocktail gebaut, habe den Mann allerdings nicht getroffen.

Die Handschellen liegen auf einem Tisch im Gerichtssaal.
Die Handschellen liegen auf einem Tisch im Gerichtssaal.  © DPA

Als es Ende März erneut zum Streit kam, verließ sie die Wohnung und kehrte mit einem Benzinkanister zurück, schilderte der Richter. Mindestens drei entzündete Benzinlachen machten es den Männern in der Ein-Zimmer-Wohnung im dritten Stock unmöglich zu fliehen.

Obwohl sie noch zwei Notrufe absetzten, starben sie in den Flammen. Das Feuer habe sich in rasender Geschwindigkeit ausgebreitet und war so stark, dass das ganze Haus renoviert werden musste.

Die Täterin selbst verletzte sich auf der Flucht durch das Treppenhaus, wo sie von der Feuerwehr gefunden wurde. Sie wies einen Blutalkoholwert von 3,5 Promille auf.

Das Gericht billigte ihr deshalb eine verminderte Schuldfähigkeit zu und ordnete die Einweisung in eine Entzugsklinik an. Danach muss sie ihre Haftstrafe antreten.

Die Verurteilte war laut Gericht bereits 2001 zu viereinhalb Jahren Haft wegen versuchten Totschlags verurteilt worden.

Damals habe sie ebenfalls einen Mann per Telefon angewiesen, wie er ihren Freund, den sie loswerden wollte, überfallen und misshandeln könnte.

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