
Urteil gefallen: Spätis müssen sonntags geschlossen bleiben!
Berliner Verwaltungsgericht weist Klage ab: Spätverkäufe müssen am Sonntag grundsätzlich zu haben
Berlin - Der sonntägliche Gang zum Späti ist für viele Berliner fast schon Tradition. In so manchen Bezirken wurde dies zuletzt jedoch schwieriger. Immer häufiger standen die Kunden am Sonntag vor verschlossenen Türen. Daran müssen sich Berliner und Touristen wohl gewöhnen.

Die Spätverkaufsstellen, so die offizielle Bezeichnung der Spätis, müssen sonntags grundsätzlich geschlossen bleiben. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden.
"Berliner 'Spätis' sind typischerweise allgemein und unspezifisch auf die Versorgung der näheren Umgebung und nicht auf den spezifischen Bedarf von Touristen ausgerichtet", teilte das Verwaltungsgericht Berlin am Mittwoch nach einer entsprechenden Entscheidung mit. "Deswegen dürfen sie weiterhin sonntags grundsätzlich nicht öffnen." Das Urteil hatte das Gericht bereits Ende Mai gefällt.
Auch nach dem Berliner Ladenöffnungsgesetz müssen die Spätis an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich geschlossen bleiben. Das Problem: Gerade an diesen Tagen machen die Besitzer den meisten Umsatz.
Hintergrund war die Klage einer Inhaberin eines Spätis im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, die ihren Laden an mehreren Sonntagen im Jahr 2016 geöffnet hatte. Sie berief sich dabei auf eine Ausnahme im Berliner Ladenöffnungsgesetz, wonach Läden auch am Sonntag öffnen dürfen, wenn sie bestimmte Waren für Touristen "zum sofortigen Verzehr" anbieten.
Weil die Inhaberin aber neben Postkarten und Erfrischungsgetränken auch Toastbrot, Honig oder Kaffee in 500-Gramm-Packungen anbot, sah das Gericht diese Ausnahme nicht erfüllt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die FDP kritisierte die gesetzlichen Bestimmungen. "Das jüngste Verwaltungsgerichtsurteil zeigt, dass die gesetzliche Lage dringend geändert werden muss", teilte der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Florian Swyter, mit.
Fotos: DPA