Auto mit 46-Kilo-Brocken von Brücke beworfen: Fahrerin schwer verletzt
Flensburg - Wegen versuchten Mordes müssen sich zwei mutmaßliche Steinewerfer von Mittwochvormittag an vor dem Landgericht Flensburg verantworten.

Die beiden 19-Jährigen sollen in der Zeit vom 11. Februar bis zum 8. Mai in elf Fällen in Flensburg und Umgebung von Brücken herab Steine auf fahrende Fahrzeuge auf der A7 und der B200 geworfen haben.
Dabei wurde eine Autofahrerin schwer verletzt. Acht Autos, zwei Lastwagen und ein Bus wurden beschädigt.
In einigen Fällen verfehlten Steine nur knapp Autos, oder die Fahrer konnten gerade noch bremsen oder ausweichen.
Die folgenschwerste Tat ereignete sich am 8. Mai. Die Angeklagten sollen einen etwa 46 Kilogramm schweren Feldstein gemeinsam auf die Autobahnbrücke Gottrupel transportiert haben.
Einer der Männer soll den Stein von der Brüstung gestoßen haben, als sich gegen 22.25 Uhr ein Auto näherte. Der Stein durchschlug die Windschutz- und die Heckscheibe des etwa 120 km/h schnellen Wagens.
Die Fahrerin - Nebenklägerin im Prozess - wurde schwer verletzt. Überlebt hat sie den Unfall nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nur, weil der Stein eher auf der Beifahrer- als auf der Fahrerseite des Autos einschlug.
Die Große Strafkammer führt als Große Jugendkammer den Prozess. Insgesamt sind zunächst neun Verhandlungstage bis zum 4. Januar geplant.
Update, 11.57 Uhr: Prozess unterbrochen

Der Prozess gegen die beiden Männer hat unter großem Medieninteresse begonnen. Doch der erste Prozesstag endete bereits nach einer knappen Stunde.
Noch vor Verlesung der Anklageschrift stellten die Verteidiger den Antrag, die Öffentlichkeit von der weiteren Verhandlung auszuschließen.
Über den Antrag wurde nichtöffentlich beraten. Die Anwälte befürchten nach Angaben eines Gerichtssprechers unter anderem, dass ihre noch jungen Mandanten durch ein öffentliches Verfahren stigmatisiert werden könnten und dies Auswirkungen auf ihre zukünftige persönliche Entwicklung haben könnte.
Auch auf das Aussageverhalten in der Verhandlung könnte die Öffentlichkeit Einfluss haben. Die Kammer will ihre Entscheidung über den Antrag, die Öffentlichkeit auszuschließen, am 30. November verkünden. Bis dahin wurde die Verhandlung unterbrochen.

Titelfoto: dpa/Benjamin Nolte