
Skandal-Aussage über Udo Lindenberg: Muss AfD-Politiker nun gehen?
Berlin/Erfurt: Ausschuss berät darüber, wie und ob man Stephan Brandner von seinem Amt entheben kann
Berlin/Erfurt - Nach seiner umstrittenen "Judaslohn"-Äußerung droht dem Thüringer AfD-Abgeordneten Stephan Brandner im Bundestag die Abwahl als Vorsitzender des Rechtsausschusses.

Der Geschäftsordnungsausschuss berät am Donnerstag, ob dieser einschneidende Schritt auf der Basis der bestehenden, sehr unkonkreten, Regelungen möglich ist.
Juristen der Bundestagsverwaltung bejahen dies. Die Alternative wäre, diese Regeln in der Geschäftsordnung zu ändern und klarer zu formulieren.
Einen freiwilligen Rücktritt lehnt Brandner ab. Er erklärte am Mittwoch in einer Mitteilung, er habe sich lediglich privat auf Twitter geäußert. "Inhaltliche Kritik an meiner Arbeit als Ausschussvorsitzender ist mir nicht bekannt, im Gegenteil. Es gibt daher keinen Grund für einen Rücktritt vom Vorsitz des Rechtsausschusses."
Brandner hatte die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an den AfD-kritischen Rocksänger Udo Lindenberg als einen "Judaslohn" verunglimpft. Zuvor hatte er bereits mit seinen Reaktionen auf den Terroranschlag von Halle mit zwei Toten und zahlreichen Verletzten für Empörung gesorgt. Schon damals hatte sich der Rechtsausschuss von ihm distanziert.
Was ist ein Judaslohn?
Judaslohn nennt man eine Belohnung für einen Verrat. Die Redensart bezieht sich auf Judas, einen Jünger von Jesus, der nach den Evangelien die Festnahme von Jesus in Jerusalem ermöglicht und dafür Geld bekommen hatte.
Die Verleihung an Udo Lindenberg vergleicht der AfD-Politiker als mit einem Verrat, für den man Geld bekommt.

Fotos: DPA