Zwei AfD-Politiker fliegen aus Landtag: Jetzt wird entschieden, ob der Rauswurf rechtens war
Stuttgart - Der Verfassungsgerichtshof des Landes entscheidet am Montag (11 Uhr) darüber, ob der zeitweise Ausschluss der AfD-Politiker Stefan Räpple (38) und Wolfgang Gedeon (72) aus dem Landtag rechtens war.

Im Dezember hatte Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) Räpple und den fraktionslosen AfD-Politiker Gedeon von der Landtagssitzung am 12. Dezember und drei Folgesitzungen ausgeschlossen.
Der Grund: Die Politiker befolgten die Ordnungsrufe der Präsidentin nicht und verließen nach dem Ausschluss erst in Begleitung von Polizisten den Saal - ein beispielloser Eklat in der Geschichte des Hauses.
Räpple war zuvor durch mehrere Zwischenrufe aufgefallen, Gedeon mit einem umstrittenen Redebeitrag. Gedeon und Räpple sehen nach eigenen Worten ihre Rechte als Abgeordnete verletzt.
Im Januar hat das Landesverfassungsgericht aber bereits ihre Anträge auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den Sitzungsausschluss abgelehnt.
Rausschmiss war rechtens
Update 15.30 Uhr: Die AfD-Politiker Stefan Räpple und Wolfgang Gedeon sind mit ihren Klagen gegen ihren zeitweisen Ausschluss aus dem baden-württembergischen Landtag gescheitert. Das Landesverfassungsgericht entschied am Montag in Stuttgart, dass sowohl der Sitzungsausschluss als auch die vorangegangenen Ordnungsrufe rechtens gewesen seien.
