Schutzgesetz: Darum können die Huren noch nicht kontrolliert werden

Stuttgart - Nicht jede Kommune kann vom 1. November an die laut Prostituiertenschutzgesetz vorgeschriebenen Bescheinigungen für angemeldete Sexarbeiterinnen ausstellen - auch wenn es vom Gesetzgeber so gefordert ist.
Die Kommunen hätten keine Strukturen geschaffen, weil nicht klar gewesen sei, welchen finanziellen Beitrag das Land leiste, sagte der Hauptgeschäftsführer des Landkreistages Baden-Württemberg, Alexis von Komorowski. Erst in der letzten Oktoberwoche wurde das Ausführungsgesetz für Baden-Württemberg verabschiedet (TAG24 berichtete) - aus seiner Sicht viel zu spät. "Es wäre Ausdruck guter Regierungsführung gewesen, wenn das Ausführungsgesetz rechtzeitig zum Inkrafttreten des Bundesgesetzes im Sommer da gewesen wäre."
Ein Sprecher des Sozialministeriums sagt jedoch: "Wir gehen davon aus, dass die Kommunen die Bescheinigungen ab 1. November ausstellen können." Die Landeshauptstadt Stuttgart etwa beginnt jedoch erst jetzt, entsprechende Stellen zu schaffen und sieht sich erst von Januar an in der Lage, das Anmeldeverfahren zu organisieren.
Sexarbeiterinnen sind unsicher, ab wann sie nach dem neuen Gesetz kontrolliert werden, wie sich aus Gesprächen mit Betroffenen aus Stuttgart ergibt. Das Innenministerium beruhigt: Die Polizei stehe in engem Austausch mit den Behörden und kontrolliere in einer Stadt erst, wenn die örtliche Behörde den Erlaubnisschein ausstellen kann.
Das neue Gesetz schreibt vor, dass Sexarbeiterinnen sich auf dem Amt eine Arbeitserlaubnis abholen und eine Gesundheitsberatung mitmachen müssen. Für die Kunden gilt eine Kondompflicht. Die Arbeitszimmer müssen einen Notrufknopf haben. Frauen dürfen nicht in dem Zimmer schlafen, in dem sie arbeiten.
Bordelle brauchen künftig eine entsprechende Betriebserlaubnis. Das Gesetz soll menschenverachtende Auswüchse in der Szene unterbinden, so das baden-württembergische Sozialministerium. Es diene damit vor allem den Frauen.
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