Mordfall Susanna: Hätte Ali Bashar vor der Tat abgeschoben werden sollen?
Verwaltungsgericht in Wiesbaden wehrt sich am Freitag gegen Vorwürfe eines verzögerten Asylverfahrens
Wiesbaden - Im Fall der ermordeten Schülerin Susanna wehrt sich das Wiesbadener Verwaltungsgericht gegen Vorwürfe, das Asylverfahren gegen den mutmaßlichen Täter Ali Bashar nicht zügig genug bearbeitet zu haben.

Der Anwalt des Irakers hatte im Januar 2017 eine Klage gegen die Abschiebung eingereicht, sie aber nicht begründet. Zu einem Abschluss des Verfahrens kam es bis zum gewaltsamen Tod des 14-jährigen Mädchens aus Mainz (TAG24 berichtete) nicht. "Das Verfahren ist ordnungsgemäß bearbeitet worden, wie alle anderen Verfahren auch", sagte der Präsident des Verwaltungsgerichts, Egon Christ, dem Wiesbadener Kurier am Freitag.
Anfang 2017 lag der Bestand der Asylverfahren bei dem Verwaltungsgericht bei 1614 Fällen. Im Laufe des Jahres kamen den Angaben zufolge nochmals 5179 Klagen, mit denen sich Zuwanderer gegen die Ablehnung ihres Asylantrags wehrten, hinzu. Jeder Richter verhandele zwischen zwei und drei Asylklagen pro Woche, erklärte Christ.
Zudem werde nicht nach Eingangsstempel, sondern nach Priorisierungsgründen wie schwere Straftaten oder schwere Krankheiten gearbeitet. Ihm Asylverfahren von Ali Bashar hätten dem Gericht jedoch keinerlei Anhaltspunkte für ein auffälliges Verhalten des Irakers für eine hervorgehobene Bearbeitung vorgelegen, sagte der Gerichtspräsident.
Der 21-Jährige war schon vor den Mordvorwürfen polizeibekannt, etwa wegen Raubs, Körperverletzung und Widerstandes gegen die Polizei. Der mutmaßliche Mörder von Susanna sitzt nach dem Fund der Leiche in Untersuchungshaft. Im wird Mord und die Vergewaltigung der Schülerin vorgeworfen.
Nach neuen Erkenntnissen der Ermittler wird derzeit geprüft, ob ein zweiter Haftbefehl gegen Ali Bashar wegen der Vergewaltigung eines elfjährigen Mädchens ausgesprochen wird (TAG24 berichtete).
Fotos: DPA/Fotomontage